NIE von Deutschland aus beantragen

Verstanden hat es niemand, warum der spanische Staat die Beantragung einer spanischen Steuernummer, – als Voraussetzung für die sicher erwünschte Steuerzahlung in Spanien -, in der Vergangenheit immer wieder mit kaum erträglichen bürokratischen Hürden ausgestaltet hatte: Persönliche Beantragung, Schlangestehen, Vorlage/Übersendung des Originalausweises oder eines zuvor notariell beglaubigten Ausweises u.a.

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