Oberstaatsanwaltschaft lädt Bischof wegen seiner Äußerungen zur Homosexualität vor

Die Worte von Bernardo Álvarez könnten als Hassdelikt eingestuft werden

Teneriffa – Teneriffas Oberhaupt der katholischen Kirche, Bischof Bernardo Álvarez, hat sich mit seinen Äußerungen zur Homosexualität auf sehr dünnes Eis begeben. Álvarez hatte sich Anfang des Jahres in der Sendung „Buenas Tardes Canarias“ des regionalen Senders Televisión Canaria zu der Äußerung verstiegen, Homosexualität sei „eine Todsünde“. Um von einer Todsünde sprechen zu können, müsse die betreffende Person freiwillig und in dem Bewusstsein, dass es falsch ist, handeln, unterstrich der Bischof. Außerdem verglich er Homosexualität mit Alkoholsucht.

Seine Äußerungen sorgten nicht nur in der LGBTI-Community für Empörung. Zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens distanzierten sich von dem Bischof; alle Fraktionen in Teneriffas Inselverwaltung – PSOE, Coalición Canaria, PP, Sí Podemos und Ciudadanos – verurteilten die Äußerungen als homophob.

Bernardo Álvarez hatte auf die Kritik zwar mit einer Entschuldigung reagiert, doch diese kam zu spät. Seine unüberlegten Worte brachten ihn außerdem nicht zum ersten Mal in Schwierigkeiten. Bereits 2007 sorgten seine Äußerungen zu Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche und die Bezeichnung von Homosexualität als „Schaden für die Gesellschaft“ für Aufruhr.

„Ich möchte mich bei allen entschuldigen, die meine Worte verletzt haben können, im Speziellen bei den LGBTI-Personen, denen ich meinen Respekt und Achtung ausdrücke“, ließ der Bischof nach diesem erneuten Skandal verlauten. Doch seine vorherige Botschaft war allzu deutlich gewesen. Der Verband „LGBTI-Diversas“ startete auf Change.org eine Petition an Papst Franziskus, in der er die sofortige Abberufung von Bernardo Álvarez forderte, die von mehr als 57.000 Personen unterzeichnet worden ist.

Am 1. Februar wurde dann bekannt, dass die Oberstaatsanwaltschaft der Kanarischen Inseln eine Untersuchung gegen Bernardo Álvarez eingeleitet hat. Es soll geklärt werden, ob seine Äußerungen ein Hassdelikt darstellen, was nach dem spanischen Strafgesetz mit bis zu vier Jahren Haft bestraft werden kann. Zu der Untersuchung führte eine Anzeige des Syndikats Comisiones Obreras.

Als Hassdelikt oder Anstiftung zu Gewalt gegen Personen oder Personengruppen gelten laut dem spanischen Strafgesetz unter anderem öffentliche Äußerungen aus rassistischen, ethnischen, ideologischen, antisemitischen, religiösen und sexistischen Gründen. Das Gesetz stellt dabei die Gleichstellung und Würde aller Bürgerinnen und Bürger über die freie Meinungsäußerung.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Bischof am 16. Februar in den Justizpalast in Santa Cruz vorgeladen. Nach seiner Aussage wird entschieden, ob Anzeige gegen ihn erstattet wird.