Organuhr

Das heutige Alltagsleben entfernt sich immer weiter vom natürlichen Rhythmus; immer mehr Menschen leiden unter körperlichen wie seelischen Beschwerden, da die Bedeutung des Wechsels zwischen Tag und Nacht, der An- und Entspannung sowie der Aktivitäts- und Ruhephasen – auch im Hinblick auf unsere Organe – vernachlässigt wird.

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Ein kluger Schachzug

In einer parteiinternen Umfrage hat die Parteiführung von Podemos die Basis nach ihrer Einstellung zu einem linksliberalen Bündnis mit PSOE und Ciudadanos bzw. zu einem linken Pakt mit PSOE, IU-Unidad Popular und Compromís befragt. Wie bereits erwartet wurde, stimmte mit 88% der etwa 150.000 Teilnehmer die überwältigende Mehrheit gegen die erste und 92% für die letzte Option und stärkte damit Generalsekretär Pablo Iglesias den Rücken.

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„Mangelnder Wille“ zur Aufnahme von Flüchtlingen

Seit September 2015 hat Spanien nicht mehr als 18 Flüchtlinge aufgenommen. Noch im März hatte die Regierung angekündigt, endlich aktiv bei der Aufnahme von Flüchtlingen mitzuwirken und noch im selben Monat 467 Personen ins Land zu bringen, doch daraus wurde bislang nichts. Verschiedene europäische Institutionen kritisieren die Passivität und „den fehlenden Willen“ der Regierung Rajoy bei der Bewältigung der Migrationskrise.

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Brüssel reagiert verärgert

Sowohl öffentlich als auch auf privater Ebene haben die Mitglieder der EU-Kommission sich überrascht und verärgert darüber gezeigt, dass Spanien im vergangenen Jahr mit 5% erheblich vom vorgegebenen Defizitlimit von 4,2% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) abgewichen ist. Die neue Regierung, wenn sie dann endlich im Amt ist, wird erneut bedeutende Kürzungen vornehmen und um einen Aufschub der schrittweisen Absenkung ersuchen müssen.

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Erbausschlagung im deutsch-spanischen Verhältnis – Teil 2

Im ersten Teil dieses Artikels. der in der vorigen Ausgabe des Wochenblattes erschienen ist, erläuterten Dr. Löber und Dr. Steinmetz die Unterschiede bei der Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft nach deutschem bzw. spanischem Recht. Gilt deutsches Recht, so ist innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalles auszuschlagen. Erfolgt dies nicht, gilt die Erbschaft als angenommen. Lebte der Erblasser im Ausland oder befand sich der Erbe zu Beginn der Frist im Ausland, beträgt sie sechs Monate. Die Fristen sind nicht verlängerbar. Auch bei Ausschlagung am spanischen Wohnort sind die Fristen einzuhalten und die Ausschlagungserklärung selbst an das zuständige deutsche Gericht weiterzuleiten. (siehe auch Teil 1 unter www.wochenblatt.es)

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