„Fahrerflucht“, ein typisch deutsches Delikt

Diese „Fahrerflucht“ ist nach deutschem Recht ein eigenständiges Delikt, das in anderen Ländern unbekannt ist. Korrekt lautet die Straftat, die in § 142 StGB geregelt ist, „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort” und bestraft, immerhin mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, jeden „Unfallbeteiligten, … der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, … bevor er die Feststellung seiner Person ermöglicht hat”.

Weiterlesen

Präsident Rajoy erklärt die Krise für beendet

Bei der Debatte zur Lage der Nation, die in der letzten Februar-Woche im Abgeordneten-Kongress die Gemüter erregte, konzentrierte sich Präsident Mariano Rajoy bei seinem Rechenschaftsbericht vorwiegend auf wirtschaftliche Themen. Nachdem die Gefahr, unter den EU-Rettungsschirm schlüpfen zu müssen, wohl endgültig gebannt ist, strotzt der Regierungschef vor Selbstbewusstsein.

Weiterlesen