Rückblick

Nach dem EG-Beitrittsabkommen mit Spanien, das am 1. Januar 1986 in Kraft getreten war, wäre das freie Niederlassungsrecht für Ausländer in Spanien erst sieben Jahre später vollkommen wirksam geworden. Trotzdem konnten wir in unserer Ausgabe vom 24. Januar 1986 bereits positive Nachrichten veröffentlichen. Die lästige Bürokratie in Bezug auf die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung war zumindest für Selbstständige nicht mehr erforderlich. Wer eine Firma eröffnen oder als Freiberufler tätig werden wollte, benötigte nur noch die Aufenthaltsgenehmigung – Residencia genannt.

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