Gefängnisstrafen für Verkehrsdelikte

Verschärfung des Strafgesetzes angekündigt

Im Eilverfahren hat der spanische Abgeordnetenkongress am 14. Juni einen Gesetzesvorschlag vereinbart, demzufolge die Strafen für Verkehrsdelikte deutlich verschärft werden sollen.

Madrid – Alle im Parlament vertretenen Fraktionen bis auf die PP, die baskische PNV und IU, stimmten dafür, dass Verkehrssünder künftig weitaus schwerere Strafen für ihr verantwortungsloses Verhalten zu erwarten haben.

Drei bis sechs Monate

Vorgesehen ist demnach beispielsweise, dass Autofahrer, die im Stadtgebiet mit einer Geschwindigkeit von 110 km/h bzw. 200 km/h auf einer Schnellstraße oder Autobahn selbst dann mit einer Gefängnisstrafe von zwischen drei und sechs Monaten rechnen müssen, wenn sie dabei dem Anschein nach niemanden gefährdet haben. Bei Autofahrern, die noch nicht vorbestraft sind, könnte es jedoch bei einer Geldstrafe bleiben. In jedem Fall wird allerdings der Führerschein bis zu vier Jahre entzogen. Ähnliches gilt für Trunkenheit am Steuer. Wer mit 1,2 gr Alkohol pro Liter Blut erwischt wird, muss ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von zwischen drei und sechs Monaten rechnen. Das Gesetz soll noch vor diesem Herbst verabschiedet werden und spätestens zu Beginn der unfallträchtigen „Weihnachtskampagne“ in Kraft treten.