Fahren ohne Fahrerlaubnis (Advertorial)

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wer in Spanien mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich mit den Gegebenheiten vor Ort auskennen. Während das Fahren ohne Führerschein lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt, liegt beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ein Straftatbestand vor. Wer im Ausland gegen die Gesetzmäßigkeiten verstößt, riskiert häufig noch höhere Strafen als in Deutschland üblich.

Inwiefern unterscheiden sich das Fahren ohne Fahrerlaubnis und das Fahren ohne Führerschein?

Nicht selten wird von „Führerschein“ und „Fahrerlaubnis“ in einem Atemzug gesprochen. Es gibt jedoch grundlegende Unterschiede, die letztlich auch über das Strafmaß bei einem entsprechenden Delikt entscheiden. Der Führerschein ist ein Dokument, welches den Besitz einer Fahrerlaubnis nachweist. Führerscheine können bestimmte Auflagen enthalten, beispielsweise das Tragen einer Sehhilfe. Bei Missachtung dieser Eintragungen können Bußgelder fällig werden.

Fahren ohne Führerschein ist generell als geringfügiges Vergehen anzusehen.

Dabei sind jedoch einige grundlegende Fragen zu klären:

  • War die Person jemals im Besitz eines Führerscheins?
  • Hat die Person einen Führerschein besessen und wurde ein Fahrverbot erteilt?
  • Liegt seitens des Fahrzeughalters ein gewisses Verschulden vor?

Der Führerschein ist lediglich als Nachweis zu betrachten, dass die Fahrerlaubnis grundsätzlich erteilt wurde. Wer ins Auto steigt und seinen Führerschein daheim vergisst, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Wer ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt, macht sich dagegen strafbar. Der Tatbestand liegt vor, wenn der Kraftfahrer noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis war, oder wenn diese ihm entzogen oder im Rahmen einer Neu- oder Wiedererteilung nicht ausgestellt worden ist. Dies kann nach Fahrten in alkoholisiertem Zustand, nach der Teilnahme an illegalen Kraftfahrzeugrennen oder anderen gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr der Fall sein.

Wird jemand bei einer Kontrolle ohne Führerschein ertappt, besitzt er in der Regel eine gültige Fahrerlaubnis und kann nur das diesen Sachverhalt bestätigende Dokument aktuell nicht vorweisen. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist weit schwerwiegender, denn der Kraftfahrer hat in diesem Fall nie eine Fahrprüfung abgelegt oder ist zum gegebenen Zeitpunkt nicht berechtigt, ein Fahrzeug zu führen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis – wann ist davon auszugehen?

Von Fahren ohne Fahrerlaubnis wird bei folgenden Umständen gesprochen:

  • Fahrerlaubnis wurde nie erworben (keine Fahrprüfung abgelegt).
  • Fahrerlaubnis wurde entzogen (Trunkenheit am Steuer, Raserei).
  • Fahrverbot wurde missachtet (Fahrt während eines Verbots, Fahrerlaubnis muss dabei nicht entzogen worden sein).
  • Fahrzeugklasse passt nicht zum Führerschein (Fahren von Lkws mit Pkw-Führerschein).

Anhänger befindet sich am Zugfahrzeug ohne Erlaubnis (Pkw brauchen für Anhänger eine Berechtigung).

Wichtig: Wenn in Spanien ein Fahrverbot besteht, darf kein Fahrzeug mehr bewegt werden. Bei Missachtung des Verbots wird dies als Fahren ohne Führerschein ausgelegt. Es drohen Freiheitsstrafen zwischen drei und sechs Monaten oder Bußgelder bis 288.000 Euro.

Strafbar machen kann sich auch, wer sein Mofa derart manipuliert, dass die zulässige Geschwindigkeit deutlich überschritten wird. Wer Auflagen im Führerschein nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von etwa 25 Euro geahndet wird.

Wie wird das Fahren ohne Führerschein geahndet?

In Deutschland wird Fahren ohne Führerschein mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafen von maximal zwölf Monaten geahndet. Dies ist in § 21, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung geregelt und betrifft die vorsätzliche Nutzung von Kraftfahrzeugen ohne eine gültige Fahrerlaubnis oder das Vorhandensein eines Fahrverbots gemäß § 44 StGB oder § 25 Straßenverkehrsgesetz.

Hinweis: Kraftfahrzeughalter werden ebenfalls belangt, wenn sie einer Person, die keine Fahrerlaubnis besitzt oder diese entzogen bekommen hat, das Führen des eigenen Fahrzeuges gestatten.

Nach § 21, Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes kann Personen, die ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind, das Fahrzeug entzogen werden. Dies trifft auch auf Fahrzeughalter zu, die Fahrten ohne Fahrerlaubnis Dritter dulden oder anordnen. Der Entzug des Fahrzeuges ist ebenfalls rechtens, wenn es in den vergangenen drei Jahren schon einmal zum Fahren ohne Fahrerlaubnis gekommen ist.

Wurde die Tat aus Fahrlässigkeit begangen, obwohl der Führerschein entsprechend § 94 Strafprozessordnung sichergestellt wurde, drohen laut § 21, Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem halben Jahr.

Welche Strafen drohen Verkehrs-Sündern auf den Kanaren?

Auch auf den Kanaren gilt es Unterschiede zwischen dem Fahren ohne Führerschein und der nicht vorhandenen oder entzogenen Fahrlizenz zu machen.

Das Strafmaß unterscheidet sich dabei deutlich:

  • Fahren ohne Führerschein (gültig aber nicht mitgeführt) = 10 Euro Bußgeld
  • Fahren ohne Führerschein (veraltet oder abgelaufen) = 200 Euro Bußgeld
  • Fahren ohne Führerschein (nicht vorhanden) = 500 Euro Bußgeld

Wurde die Fahrerlaubnis offiziell entzogen, liegt nach spanischem Recht eine strafbare Handlung vor und es droht eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr. Das Fahren ohne Führerschein wird in Spanien laut Königlichem Dekret 339/1990, Artikel 65.5 als schweres Verkehrsdelikt eingestuft.

Kommt zum Fahren ohne Fahrerlaubnis erschwerend Alkoholeinfluss hinzu, erhöht sich das Strafmaß. Wer mit einem Blutalkoholgehalt von 0,5 bis ein Promille auf Spaniens Straßen erwischt wird, bekommt neben einem Bußgeld von 500 Euro auch vier Punkte seines Führerscheinkontos entzogen. Beträgt der Blutalkoholgehalt mehr als ein Promille, erhöht sich die Geldstrafe auf 1.000 Euro. Das Punktekonto schmälert sich um sechs Punkte.

Hinweis: Im Gegensatz zu Deutschland, wo das Punktekonto bei Vergehen anwächst, bekommen Kraftfahrer in Spanien einen vollen Punktestand mit auf den Weg. Gestartet wird in der Regel mit zwölf Punkten. Durch Vergehen gehen Punkte verloren.

Wer seinen Punktestand auf 0 reduziert hat, muss seinen Führerschein abgeben. Wird das Fahrzeug weiterhin bewegt, drohen Bußgelder und Freiheitsstrafen.

Was kommt auf Sie zu, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind?

Wer in Spanien wie in Deutschland mit einem Fahrzeug unterwegs sein will, muss über einen gültigen und mit der jeweiligen Fahrzeugklasse kompatiblen Führerschein verfügen. Es gilt, die unterschiedlichen Führerscheine zu beachten. Ein B-Führerschein berechtigt zum Führen von Pkws. Für einen Lkw wird ein C-Führerschein notwendig.

Wer ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt, macht sich in jedem Fall strafbar. Das jeweilige Strafmaß ist von den Umständen abhängig zu machen. Die wenigsten Konsequenzen haben Sie zu befürchten, wenn Sie einen gültigen Führerschein besitzen und diesen nur versehentlich nicht mitführen. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die Bußgelder in zweistelliger Höhe zur Folge hat. Wer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, macht sich nach deutschem wie spanischem Recht strafbar. Es drohen Bußgelder oder Freiheitsstrafen. Ein hohes Strafmaß ist zu erwarten, wenn der Führerschein nie erworben oder aufgrund von Alkohol am Steuer oder anderer Verkehrsdelikte dem Fahrer aberkannt wurde.

Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__44.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__94.html

https://noticias.juridicas.com/base_datos/Admin/rdleg339-1990.html

https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-im-fahrzeug-13861/