Staatsanwaltschaft befürchtet aufgrund von Trockenheit und Fahrlässigkeit schlimme Großbrände im Sommer
Die Experten schlagen Alarm – in der Region Valencia ist die Waldbrandgefahr extrem hoch. Ende Mai warnte Staatsanwalt José Antonio Nuño: „Ein Funke genügt, um einen Großbrand auszulösen.“ Und: „Ein solches Feuer könnte ein ganzes Dorf niederbrennen.“
Valencia – Nuño, für Waldbrände zuständiger Staatsanwalt am Provinzgericht in Valencia, versicherte, keine Schwarzmalerei betreiben zu wollen, doch die extreme Trockenheit hätte die Waldbrandgefahr auf die höchste Stufe getrieben. Während der vergangene Sommer „fantastisch“, weil sehr feucht gewesen sei, erklärte das Wetteramt Aemet nun, dass Valencia und andere Regionen im Osten und Süden Spaniens seit September die schlimmste Trockenperiode seit Beginn der Aufzeichnungen vor 150 Jahren erleben würden. Die seit Jahren anhaltende Aufgabe der Landwirtschaft hat darüber hinaus dazu beigetragen, dass sich die von wilden, nun vertrockneten Pflanzen übersäten Flächen erheblich vergrößert haben.
Nicht zuletzt fahrlässiges Handeln, das seit Jahresbeginn zugenommen hat, könnte schließlich zu einer Katastrophe führen. So ermittelt die Staatsanwaltschaft vermehrt gegen Bauern, die bei der Verbrennung landwirtschaftlicher Reste die Normen nicht einhalten, oder Gemeinden, die trotz höchster Warnstufe in der Nähe von Wäldern Feuerwerkskörper abbrennen.
Angesichts dieses verantwortungslosen Handelns hat sich Teresa Gisbert, Oberstaatsanwältin am Provinzgericht, veranlasst gesehen, ein Dekret an die zuständigen Behörden zu entsenden, an die Normen zur Brandvorbeugung zu erinnern und um extreme Vorsicht zu bitten. Gisbert wies ausdrücklich darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft hart und unerbittlich gegen grobe Fahrlässigkeit vorgehen werde. Der Código Penal, das spanische Strafgesetzbuch, sieht in solchen Fällen eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren vor, allerdings wird diese Maximalstrafe nur verhängt, wenn der Brand katastrophale Ausmaße angenommen oder Todesopfer gefordert hat. Doch Nuño fürchtet, dass es in diesem Sommer gerade zu solchen Bränden kommen könnte.
Die Bedingungen sind derart extrem, dass nach Meinung des Staatsanwalts die Vorbeugungsmaßnahmen nicht ausreichen könnten. Nuño erklärte, die Hälfte der Waldbrände sei auf Fahrlässigkeit beim Brandroden von Stoppelfeldern zurückzuführen. Als Maßstab gelte ein Abstand von 500 Metern zu Wäldern, doch angesichts der herrschenden Trockenheit sei dies nicht ausreichend. Seine eigene Erfahrung habe gezeigt, dass ein kleiner Funken durch den Wind zwei Kilometer weit getragen werden könne, ohne zu erlöschen.
Weiterhin sähe er eine große Gefahr in der Veranstaltung eines Feuerwerks. Zwar hatte die Regionalregierung von Francisco Camps seinerzeit das Feuerwerk per Dekret geschützt, doch nach der Ansicht von Nuño würden die staatlichen Brandvorbeugungsmaßnahmen im Zweifelsfall vor der regionalen Verordnung Vorrang haben. Wozu derartige Widersprüche führen können, zeigte sich erst Ende April, als die Gemeinde Cullera ein Feuerwerk veranstaltete, obwohl die Feuerwehr auf die extreme Waldbrandgefahr und das bestehende gesetzliche Verbot ausdrücklich hingewiesen hatte. Tatsächlich kam es zum Waldbrand, der sich gefährlich einem Ortsteil näherte, doch glücklicherweise nach Stunden unter Kontrolle gebracht werden konnte.