Erbschafts- und Schenkungssteuer seit dem 1. Januar 2008 abgeschafft

Um den Steuerdruck auf den Kanaren zu mindern

Das Ressort für Wirtschaft und Finanzen der kanarischen Regierung, das darum bemüht ist, den Steuerdruck zu vermindern und damit die Kaufkraft der kanarischen Bevölkerung zu verbessern hat beschlossen, mit Wirkung vom 1. Januar 2008 die Erbschafts- und Schenkungssteuer innerhalb des Familienkreises – Eltern, Kinder, Ehegatten und Lebensgefährten – abzuschaffen.

Damit hat der kanarische Vizepräsident und Ressortchef für Wirtschaft und Finanzen, José Manuel Soria, sein bereits vor Monaten gemachtes Versprechen eingelöst.

Diese Maßnahme ist dank der Tatsache möglich geworden, dass im Haushaltsplan für 2008 eine generelle Vergütung von 99,9% auf diese Steuern festgesetzt wurde. Die restlichen 0.1% die erhoben werden, sind als steuerlicher Kontrollmechanismus der Regionalregierung anzusehen.

Im Falle einer Schenkung – beispielsweise durch einen Vater an seinen Sohn, der jünger als 35 Jahre ist und einen Betrag von 60.000 € für den Kauf einer Wohnung geschenkt bekam, wäre bislang ein Steuerbetrag von 3.294,44 € fällig gewesen. Seit 1. Januar, dank der Vergütung in Höhe von 99,9 % sind lediglich 3,29 Euro zu zahlen.

Im hypothetischen Fall einer Erbschaft, wo drei Kinder zusammen mit dem überlebenden 70-jährigen Ehegatten erben und zwar ein Bankkonto, ein Aktienpaket sowie eine Wohnung im Gesamtwert von 200.000 €, fallen für jedes der Kinder 3,86 € Erbschaftssteuer an und 0,57 € für den Ehegatten. Noch im vergangenen Jahr ohne die Vergütung von 99,9 % hätte jedes der Kinder  3.863,10 €, der Ehegatte 573,75 € zahlen müssen.

Die Voraussetzung für die Anrechnung der Vergütung von 99,9% auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer sind im Falle einer Schenkung, dass die Formalisierung und Annahme der Schenkung nach dem 1. Januar 2008 stattfanden und der Beschenkte zu den eingangs genannten Gruppen I und II – Kinder, Ehegatte, Eltern oder Lebensgefährte gehört. Die Schenkung ist in einem offiziellen Dokument (notarielle Urkunde) festzuhalten. Der Schenkende muss in den letzten fünf Jahren seinen Wohnsitz auf den Inseln gehabt haben und wenn die Schenkung aus einer Immobilie besteht, diese auf den Kanarischen Inseln belegen sein.

Der Erblasser muss seinen Wohnsitz in den letzten fünf Jahren auf den Kanarischen Inseln gehabt haben

Im Falle der Erbschaft muss der Erblasser nach dem 1. Januar 2008 verstorben sein und die Erben den Gruppen I und II angehören, also Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten sein. Auch muss er seinen Wohnsitz in den letzten fünf Jahren auf den Kanarischen Inseln gehabt haben. Die Vergütung wird nicht angerechnet, wenn der Tod vor dem 1. Januar 2008 eingetreten ist, aber die Erbschaftssteuererklärung erst im Laufe des Jahres 2008 eingereicht wird.

Wie das Finanzressort der  kanarischen Regierung mitteilt, weist die Region in ihren öffentlichen Einnahmen eine gewisse Stabilität auf, die bestimmte Maßnahmen im Rahmen der Steuerpolitik zulässt, die sich im Haushaltsplan für 2008 in Form von Steuersenkungen niedergeschlagen haben. Damit soll vor allem die Wirtschaft des Archipels reaktiviert werden.