Die Regierung möchte die Figur des emeritierten Richters in der Justiz abschaffen. Die Emeritierung erlaubt es den spanischen Richtern, ihr Amt nach Erreichen des Pensionsalters bis zum 75. Lebensjahr weiter auszuüben.
Die Regierungspartei PP hat diesen Vorschlag als Antrag zu einem Gesetzesvorhaben, welches die Judikative neu regelt, in den Senat eingebracht. Die Initiative ergänzt die Entscheidung der Regierung, das Alter der Zwangspensionierung von Richtern, Staatsanwälten und Justizsekretären auf 72 Jahre heraufzusetzen. Alle in der Justiz tätigen Berufsgruppen werden ihre Pensionierung bis zum 72. Lebensjahr hinausschieben können, jedoch wird keiner nach Erreichen dieses Alters weiterarbeiten dürfen, wie es zurzeit noch durch die Emeritierung möglich ist.
Bisher tritt für Richter die Zwangspensionierung mit 70 Jahren ein, emeritierte Richter können noch fünf Jahre lang weitermachen. Bei übergeordneten Gerichtshöfen (Audiencia Nacional, Tribunal Superior, Audiencia Provincial) jedoch nicht mehr als vorsitzende Richter. Die Emeritierung muss jedes Jahr erneuert werden, maximal bis zum 75. Lebensjahr. Das neue Gesetz würde nur eine freiwillige Verlängerung um zwei Jahre bis zum 72. Lebensjahr ermöglichen, die allen Berufsgruppen offen steht und den Richtern nur verwehrt werden könnte, wenn sie nicht fristgerecht eingeht.
Die Reform hätte Folgen für die Gehälter der Richter, die bei Emeritierung ab dem 70. Lebensjahr bei vollem Gehalt nicht mehr in die Sozialversicherung einzahlen müssen und künftig bis 72 weiter sozialversicherungspflichtig bleiben würden.
Ein weiterer Antrag der Partido Popular sieht vor, das Verbleiben im Amt ab Erreichen der Altersgrenze für die Frühverrentung (65 Jahre) durch eine Erhöhung der Pension für jedes Jahr der Verlängerung (bis zu 28%) zu belohnen.