Erst nach dem Tod Gerechtigkeit erfahren
Anfang Februar, etwa einen Monat nach dem Tod von Carmen Fernández, hat das Verfassungsgericht endlich zu ihren Gunsten in einem Rechtsstreit entschieden, der bereits seit Jahren währte. Mit dem Urteil wurde die andalusische Regierung zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1,7 Millionen Euro verurteilt, weil sie Fernández 1996 das Sorgerecht für zwei ihrer vier Kinder entzog.
Sevilla – Obwohl wenig später bereits gerichtlich entschieden wurde, dass die Kinder der Mutter, die inzwischen eine Alkoholentziehungskur hinter sich gebracht hatte, wieder zurückgegeben werden müssen.
Das ging jedoch angeblich nicht mehr, wobei die diversesten Gründe angegeben wurden. Viel muss bei dem Verfahren des Sorgerechtsstreits schief gelaufen sein, viel zu viel und vor allem zu viel Undurchsichtiges. Beispielsweise soll den Kindern wenige Tage nachdem sie ihrer Mutter weggenommen wurden, erzählt worden sein, dass diese gestorben sei.
Nach zwölf Jahren Rechtsstreit hat das Verfassungsgericht, das sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall beschäftigte, jetzt entschieden, dass die Mutter angesichts der Unmöglichkeit, die Kinder zurückzubekommen mit 1,7 Millionen Euro entschädigt werden muss. Für die Mutter, die der jahrelange Kampf krank gemacht hatte, kommt diese Entscheidung jedoch viel zu spät. Das Geld soll nun an ihre Erben, ihre vier Kinder gehen.
Ihr Anwalt erklärte nach der Urteilsverkündung resigniert, das Geld könne jetzt gerade noch einen Blumenstrauß auf ihrem Grab darstellen, mitnichten aber all das Unrecht wieder gutmachen, das ihr und nicht zuletzt ihren Kindern angetan wurde.