Drei ETA-Mitglieder als Zeugen im Verfahren der Madrider Terroranschläge zugelassen

Polizeiberichte bezeugen, dass die baskischen Terroristen nichts mit den Attentaten vom 11. März 2004 zu tun hatten

Das Gericht, das das Verfahren im Fall der Madrider Terroranschläge vom 11. März 2004 leitet, hat am 23. Januar zur allgemeinen Überraschung drei ETA-Mitglieder als Zeugen zu dem Prozess zugelassen. Das Gericht hat damit dem Antrag stattgegeben, den die Verteidiger von Jamal Zougham, einem der Angeklagten in dem Fall, gestellt hatten.

Madrid – Und das, obwohl in sechs Polizeiberichten, die allesamt in den Akten des Ermittlungsverfahrens enthalten sind, jeglicher Zusammenhang der baskischen Terroristen mit den von radikalen Islamisten verübten Anschlägen auf vier Madrider Nahverkehrszüge, bei denen 191 Menschen getötet wurden, völlig ausgeschlossen wird.

Obwohl feststeht, dass die Vorladung der drei ETA-Mitglieder in keiner Weise im Hinblick auf den Urteilsspruch ins Gewicht fällt – nicht zuletzt weil ausgerechnet diese drei nun als Zeugen aufgerufenen Terroristen zu dem Zeitpunkt der Anschläge im Gefängnis waren – stellt sie dennoch eine Ermunterung der Befürworter der Verschwörungstheorie dar, die sich um die Madrider Anschläge gewoben hat und die ETA als eigentliche Täter hinter den grausamen Attentaten vermutet.