Madrid – Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofes hat sich im Rahmen einer Berufungsverhandlung über die Kryptowährung Bitcoin geäußert und festgestellt, dass diese nicht als Geld angesehen und demzufolge im Fall zivilrechtlicher Haftung nicht als gesetzliches Zahlungsmittel behandelt werden kann.
Gleichwohl sieht der Oberste Gerichtshof Bitcoin als immaterielles Vermögen an, welches in jeglichem Geschäft auf Gegenseitigkeit als Gegenleistung oder im Austausch eingesetzt werden kann, sofern die Vertragspartner einverstanden sind.
Diese Feststellungen traf der Oberste Gerichtshof im Rahmen seines ersten Urteils wegen eines Bitcoin-Betrugs. Das Gericht bestätigte ein Urteil von zwei Jahren Haft für den Geschäftsführer der Firma Cloudtd Trading & Devs, der Vermögensverwaltungsverträge mit fünf Geschädigten abschloss, die ihm Bitcoin in Verwahrung gaben, um sie gegen eine Kommission für sie zu investieren und ihnen dann die Gewinne auszuzahlen. Der Verurteilte eignete sich die Bitcoin jedoch an, ohne die vereinbarte Gegenleistung zu erbringen, und wurde dazu verurteilt, den Wert, welche diese zur Zeit des Vertragsabschlusses hatten, zurückzuerstatten.
Dann ist da etwas faul im Staate Spanien: was kann Bitcoin als Zahlungsmittel denn dafür, dass es von einem Betrüger als Masche eingesetzt wurde? Das hätte der in anderer Form auch in Euro gemacht. Der Bitcoin war hier das Objekt, nicht das Subjekt. Das Mittel zum Zweck. Dasselbe hätte er mit physischem Gold machen können, oder eben auch in Euro. Aber dieser Urteilsspruch hat jetzt erhebliche Konsequenzen für den Bitcoin. Deutlich am Chart zu sehen: der Bitcoin fällt gleich nach dieser Meldung und verliert an Wert. Noch schlimmer ist, wenn ein oberster Gerichtshof Bitcoin & Crypto als „kein Zahlungsmittel“ erklärt,… mehr anzeigen »