Die Regierung erneuert ihre Unterstützung für die Mobilität von Künstlern und Fachleuten im Kulturbereich

Der Regionalminister unterzeichnet einen neuen Subventionserlass, mit dem die Kosten für einen Umzug zwischen den Inseln oder außerhalb des Archipels übernommen werden sollen.

Die Bedingungen für den Zugang zur Aufforderung zur Einreichung von Anträgen mit einem Gesamtbudget von fast einer Million Euro sind jetzt verfügbar.

Die geografische Zersplitterung des Archipels und seine Abgelegenheit vom Festland ist eines der größten Hindernisse für Kulturschaffende auf den Kanarischen Inseln. Aus diesem Grund erneuert die Regierung in diesem Jahr ihre Unterstützung für die Mobilität von Künstlern und Fachleuten in diesem Bereich, damit sie ihre künstlerischen Angebote nicht nur innerhalb dieser autonomen Gemeinschaft, sondern auch im übrigen Spanien oder in jedem anderen Land der Welt ausweiten können, sofern sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, darunter den Wohnsitz auf den Inseln.

Die Verordnung zur Genehmigung dieser Subventionen wurde von der Regionalrätin Migdalia Machín unterzeichnet, ebenso wie die Bedingungen und Konditionen für den Zugang zu diesen Subventionen, die bereits auf wwww.gobiernodecanarias.org/cultura einsehbar sind, wobei die Fristen mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Kanarischen Inseln (BOC) beginnen, die in den nächsten Tagen erwartet wird. Die Investitionen für dieses Konzept belaufen sich auf fast eine Million Euro.

Migdalia Machín, Stadträtin für Universitäten, Wissenschaft, Innovation und Kultur, weist darauf hin, dass „wir mit diesen Zuschüssen die kulturelle Tätigkeit fördern und demokratisieren wollen, indem wir den Kulturschaffenden und der Öffentlichkeit auf den acht Inseln die gleichen Zugangsmöglichkeiten bieten“, und fügt hinzu, dass „die Kanarischen Inseln ein Land der Talente sind, das sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer Inseln bekannt sein sollte“.

Diese finanzielle Unterstützung richtet sich an Künstler, Kulturschaffende, künstlerische Vertreter und andere Fachleute des Kultursektors und der Kreativwirtschaft auf den Kanarischen Inseln.

Förderfähig sind Tourneen, Konzerte, Künstlerresidenzen, Ausstellungen, Festivals, Messen und Märkte oder literarische Präsentationen. Ebenfalls förderfähig sind Vorführungen, die Teilnahme an Kongressen, Foren oder multidisziplinären Treffen sowie Forschungsarbeiten und Aktivitäten zur Verbreitung des kulturellen Erbes der Kanarischen Inseln. Diese Unterstützung kann auch für die Teilnahme an allen anderen kulturellen Veranstaltungen beantragt werden, bei denen die Künstler ihre Werke und Vorschläge persönlich der Öffentlichkeit vorstellen.

Wie bei der vorangegangenen Aufforderung zur Einreichung von Anträgen wird die Entscheidung in drei aufeinander folgenden Vergabeverfahren getroffen, die sich nach dem Datum der Aktivität richten, für die die Unterstützung beantragt wird. Der erste Zeitraum bezieht sich auf Reisen zwischen dem 1. November 2024 und dem 30. April 2025, der zweite auf Reisen vom 1. Mai bis zum 31. Juli 2025 und der dritte auf Reisen vom 1. August bis zum 31. Oktober 2025.

Die Vergabeverfahren werden ohne Wettbewerb durchgeführt, um die Zahl der Begünstigten zu maximieren und eine breite kulturelle Verbreitung zu fördern, insbesondere in Anbetracht der Insellage der Kanarischen Inseln. Dieser integrative Ansatz ermöglicht es auch denjenigen, die über weniger Ressourcen oder Erfahrung bei der Ausarbeitung von Vorschlägen verfügen, in den Genuss der Förderung zu kommen, und trägt so zu mehr Gerechtigkeit und Vielfalt bei der kulturellen Verbreitung bei. [Text und Bild: ICDCultural]