Ein Artikel von Dr. Buckhardt Löber und Fernando Lozano
Mit einem Testament oder Vermächtnis soll die gute Beziehung, die zwischen Erblasser und Erben zu Lebzeiten bestand, nach dem Tode belohnt werden.
Es soll ein Gefühl der Dankbarkeit beim Erben bzw. beim Vermächtnisnehmer entstehen. Wenn die Beziehungen aber aufgrund großer Entfernung wie zwischen Spanien und Deutschland nicht mehr mit den gesetzlichen Erben bestehen und man sich als Erblasser in gewisser Hinsicht allein gelassen fühlt, taucht hier und da die Frage auf, ob man dem nicht Rechnung tragen soll durch Ausschluss eines oder mehrerer Verwandter vom Erbrecht.
Die Enterbung kann positiv erfolgen, indem man eine nahestehende Person seines Vertrauens zum Erben einsetzt oder aber eine Vielzahl von Vermächtnissen aussetzt, so dass praktisch die Erbschaft wertlos ist. Man kann auch einen oder verschiedene gesetzliche Erben dadurch enterben, dass namentlich bestimmt wird, die eine oder die andere Person von der Erbschaft auszuschließen. Hierbei sollte man sich aber hüten, Gründe anzugeben, weil diese dann posthum Gegenstand einer Anfechtungsklage sein können.
Man sollte in Fällen dieser Art auch wissen, dass der Pflichtteil nur dann entziehbar ist, wenn entsprechende gesetzliche Gründe vorhanden sind. Aber Pflichtteilsansprüche bestehen nur bei Verwandtschaft gerader Linie, d.h. zwischen Kindern und Eltern, Voreltern und zwischen Kindern und Kindeskindern wie auch zwischen Ehegatten. Man sollte aber auch nicht sämtliche Verwandten als Erben ausschließen, weil dann der Fiskus letzter gesetzlicher Erbe ist. Die Zulässigkeit eines so genannten Negativtestaments erläutert ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 09.12.2011 (15 W 701/ 10).
Danach muss ein Testament nicht in einer Erbeinsetzung bestehen, es ist vielmehr auch eine Enterbung möglicher gesetzlicher Erben zulässig.
Die Autoren sind Dr. Burckhardt Löber, Rechtsanwalt und Abogado in Frankfurt (Tel. 00 49 – 69 96 22 11 – 23) und Fernando Lozano, Abogado und Asesor Fiscal in Valencia (Tel. 00 34 – 963 – 287793).