Der Cabildo genehmigt eine Förderlinie in Höhe von 700.000 Euro, um die Tätigkeit von Tierschutzorganisationen zu gewährleisten

Der Regierungsrat hat diese Maßnahme am Mittwoch, dem 11. März, verabschiedet. Sie dient der Finanzierung der laufenden Kosten von Tierschutzorganisationen mit Tierheimen und Einrichtungen zur Verwaltung von Katzenkolonien.

11. März 2026. – Der Cabildo hat am Mittwoch, dem 11. März, während der Sitzung des Regierungsrats die Einführung einer nicht wettbewerbsorientierten Subventionslinie mit einer Mittelausstattung von 700.000 Euro genehmigt, die die Tätigkeit der Tierschutzorganisationen auf Teneriffa gewährleisten soll.

Diese Maßnahme dient der Finanzierung der laufenden Kosten der Tierheime und Auffangstationen der Insel, damit diese ihre Tätigkeit normal ausüben können.

Tierschutzvereine, die die Voraussetzungen erfüllen und sich um diese Fördermittel bewerben, erhalten eine Vorauszahlung. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Dezember 2026.

Gesetzlicher Rahmen zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren

Die Höhe der Subvention wird proportional zum genehmigten Ausgabenbudget jeder Einrichtung berechnet. Aus rechtlicher Sicht bildet das Inkrafttreten des Gesetzes 7/2023 vom 28. März zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren weiterhin einen staatlichen Rahmen, der den Inselräten und Gemeinden neue Zuständigkeiten und Pflichten überträgt. Viele Gemeinden verfügen jedoch noch nicht über die notwendigen materiellen und personellen Mittel, um diese Aufgaben vollständig zu übernehmen, was die Abhängigkeit von Tierschutzorganisationen beim Einfangen, bei der Versorgung und Unterbringung von ausgesetzten Tieren erhöht.

Genau in diesem Zusammenhang hat sich die Inselregierung von Teneriffa zum Ziel gesetzt, Maßnahmen in den verschiedenen Gemeinden zu koordinieren und voranzutreiben, damit die auf kommunaler Ebene durchgeführten Maßnahmen wirksam sind, den geltenden Vorschriften entsprechen, Ungleichheiten zwischen den Gemeinden vermieden werden und sichergestellt wird, dass Maßnahmen im Bereich des Tierschutzes nach gemeinsamen Kriterien durchgeführt werden.

Wie im vorigen Absatz dargelegt, übertragen sowohl das Gesetz 7/2023 zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren als auch das Gesetz 8/1991 zum Wohlergehen von Tieren den Gemeinden in erster Linie die Zuständigkeit für die Aufnahme, Versorgung und Verwaltung ausgesetzter Tiere. Die Realität auf den Inseln sieht jedoch so aus, dass die Gemeinden nicht über die materiellen Mittel, die Infrastruktur und das Personal verfügen, um diese Aufgaben wirksam zu erfüllen. Diese Einschränkung zwingt sie dazu, sich an Tierschutzorganisationen zu wenden, die über zugelassene Einrichtungen mit den notwendigen personellen und technischen Ressourcen verfügen, um die angemessene Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausgesetzter Tiere zu gewährleisten.

Die Rolle der Tierschutzorganisationen

Im vergangenen Jahr spielten Tierschutzorganisationen eine wichtige Rolle bei der Versorgung und Verwaltung ausgesetzter Tiere und bewiesen dabei eine bemerkenswerte Fähigkeit, die mit diesem Problem verbundene Belastung zu bewältigen. Die gesammelten Erfahrungen bestätigen die Notwendigkeit, die finanziellen Unterstützungsmaßnahmen für diese Organisationen aufrechtzuerhalten und zu verstärken, da ihre Arbeit unerlässlich ist, um die kommunalen Zuständigkeiten zu ergänzen und eine wirksame Reaktion auf dem gesamten Inselgebiet zu gewährleisten.

Daher hat der Regierungsrat heute die Bedingungen für den Zugang zu diesen Subventionen in einem nicht wettbewerbsorientierten Verfahren genehmigt, das sich an Tierschutzorganisationen mit Tierheimen und Organisationen zur Verwaltung von Katzenkolonien richtet, mit dem Ziel, die Maßnahmen von Tierschutzorganisationen zu fördern und zu unterstützen, die die Anforderungen der Ausschreibung erfüllen, d. h. ordnungsgemäß gegründet und im Vereinsregister eingetragen sind, die Anforderungen des Gesetzes 7/2023 zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren erfüllen und die Anforderungen des Artikels 13 des Gesetzes 38/2003 (Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber der staatlichen Steuerbehörde, der Steuerbehörde der Kanarischen Inseln, dem Cabildo von Teneriffa und der Sozialversicherung) erfüllen.

Antragsformular und Teilnahmebedingungen

Die Anträge sind auf dem vom Cabildo Insular de Tenerife speziell dafür erstellten offiziellen Formular zu stellen und vom Vertreter der Einrichtung ordnungsgemäß zu unterzeichnen. Das Antragsformular und die Teilnahmebedingungen stehen Interessierten auf der Website des Excmo. Cabildo Insular de Tenerife (https://sede.tenerife.es/) zur Verfügung.

Informationen hierzu können auch unter den Bürgertelefonnummern 901 501 901 und 922 23 95 00 montags bis sonntags von 7:00 bis 23:00 Uhr angefordert werden. [Cabildo de Tenerife]