Richter sehen die Schweizer Bankengesetzgebung als politisch motiviert an
Der Nationale Gerichtshof in Madrid hat die Auslieferung von Hervé Falciani in die Schweiz abgelehnt. Der Franko-Italiener hatte bei seinem früheren Arbeitgeber, der eidgenössischen Privatbank HSBC, 130.000 Datensätze entwendet.
Madrid – Durch seine Mithilfe konnten etliche europäische Staaten Milliarden von hinterzogenen Steuergeldern eintreiben. Allein der spanische Fiskus konnte 657 Schwarzgeldkonten spanischer Bürger mit Guthaben von insgesamt sechs Milliarden Euro aufspüren und so 300 Millionen Euro einnehmen. Die Schweiz dagegen hat das Nachsehen und wirft dem Informatiker Datendiebstahl, Verletzung des Bank- und Geschäftsgeheimnisses und Finanzspionage vor.
Der Nationale Gerichtshof wies den Auslieferungsantrag der Schweiz mit der Begründung zurück, die Straftaten, die Falciani zur Last gelegt werden, seien in Spanien nicht strafbar. Zudem würden sich die Daten, die Hervé Falciani den Behörden von Frankreich, Spanien, Deutschland, Italien und den USA zugänglich machte, auf Aktivitäten beziehen, die im Verdacht stehen, illegal, ja sogar strafbar zu sein, und somit in keiner Weise schützenswert seien.
Dieses Urteil ist bindend und damit ist die Möglichkeit der Auslieferung Falcianis vom Tisch. Wäre dagegen der Richterspruch zugunsten des Schweizer Antrages ausgefallen, so hätte die letzte Entscheidung bei der spanischen Regierung gelegen. Seitdem das Urteil rechtskräftig ist, sind auch die Auflagen, die es Falciani verboten, das Land zu verlassen, aufgehoben.
Den Vorwurf der Finanzspionage bewertete das Gericht als die Absicht der Schweiz, ein eigenes juristisches Gut gegenüber den anderen Staaten zu schützen, wodurch diese Vorschrift eindeutig einen politischen Charakter erhalte und nicht die Grundlage einer Auslieferung sein könne. Dem Gericht zufolge könnten allenfalls die Straftatbestände des Verrats von Privat- und Geschäftsgeheimnissen eine Auslieferung begründen, der Schutz der Intimsphäre und des Geschäftsgeheimnisses könnten sich jedoch nicht auf mutmaßlich illegale Handlungen erstrecken.
Die Richter des Nationalen Gerichtshofes kritisierten in ihrer Urteilsbegründung das Geschäftsgebaren des Geldinstituts HSBC aufs Schärfste. Dieses sei sowohl unter verwaltungs- als auch strafrechtlichen Gesichtspunkten nicht nur verwerflich sondern regelrecht strafbar und zwar sowohl in Spanien als auch in anderen Ländern. Die Bank verhalte sich im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen wie Steuerhinterziehung, Geldwäsche und sogar der Finanzierung von Terrorismus permissiv, ja de facto geradezu willfährig.
Der Fall Hervé Falciani
Der Franko-Italiener Hervé Falciani wurde berühmt durch den Diebstahl von 130.000 Datensätzen mit Kontoinformationen von 24.000 Kunden der Schweizer Privatbank HSBC, darunter viele mutmaßliche Steuersünder.
Der 41-jährige Informatiker stammt aus Monaco und arbeitete von 2001 bis 2008 bei der HSBC, zunächst in seiner Heimatstadt, später in Genf. Er soll als erstes versucht haben, die Datensätze an eine libanesische Bank zu verkaufen und sie erst, als dies misslang. verschiedenen Geheimdiensten angeboten haben.
Im Dezember 2008 eröffnete die Schweizer Justiz gegen ihn ein Verfahren wegen Datendiebstahls. Falciani, der einen französischen Pass besitzt, gelang es, sich nach Südfrankreich abzusetzen, wo er sich sicher sein konnte, nicht ausgeliefert zu werden. Mit seiner Frau und seiner kleinen Tochter ließ er sich an der Cote d’Azur nieder. Eine Hausdurchsuchung, welche die französischen Justizbehörden auf Ersuchen der Schweiz angeordnet hatte, brachte die Geschichte an den Tag und verursachte eine diplomatische Krise zwischen den beiden Staaten sowie ein gewaltiges Medienecho. Frankreich entlarvte durch die Nutzung von Falcianis Daten 8.200 Steuersünder und stellte die Datensätze auch anderen EU-Ländern und den USA zur Verfügung. Dort wurden daraufhin Strafverfahren eröffnet, die zu Bußgeldern in Höhe von insgesamt 1,2 Milliarden Dollar führten.
Falciani verließ aus ungeklärten Gründen die Cote d’Azur und reiste nach Barcelona, wo er am 1. Juli bei einer Routinekontrolle wegen eines internationalen Haftbefehls aus der Schweiz verhaftet wurde. Nach fünf Monaten in Untersuchungshaft wurde er am 18. Dezember vom Nationalen Gerichtshof wegen seiner Zusammenarbeit mit verschiedenen Ländern der EU bei der Aufklärung von Delikten wie Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Korruption unter Auflagen entlassen. Diese wurden nun durch die richterliche Entscheidung wieder aufgehoben.
Fall „Gürtel“
In den Datensätzen Falcianis sind auch Konten von Politikern aufgetaucht, die in den Korruptionsfall „Gürtel“ verwickelt sind, der in Spanien seit 2009 hohe Wellen schlägt.