Europäische Kommission verklagt Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof

In Spanien zahlen Erben mit Steuerwohnsitz im Ausland einen wesentlich höheren Erbschaftssteuersatz als Einheimische. Die Differenz beträgt je nach Region bis zu 34%. Die Europäische Kommission hat am 7. März wegen diskriminierender Erbschafts- und Schenkungssteuervorschriften vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen den spanischen Staat eingereicht.

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