Die Generaldirektion für Notfälle stützt sich auf die Vorhersagen der AEMET und/oder anderer verfügbarer Quellen und wendet den spezifischen Notfallplan der Kanarischen Inseln für Risiken durch widrige Wetterereignisse PEFMA (Dekret 18/2014 vom 20. März) an, um die ALARMSITUATION aufgrund von KÜSTENPHÄNOMENEN ab 10:00 Uhr am 18. JANUAR 2026 AKTUALISIERT
Geltungsbereich: Autonome Gemeinschaft der Kanarischen Inseln.
Beobachtungen: Schlechte Seebedingungen mit kombiniertem Nordwestseegang, der wahrscheinlich 4 bis 5 m erreichen und überschreiten wird. Die Grundseewelle wird lange Perioden von mehr als 12 Sekunden haben. Nordwestwind der Stärke 7 (50–61 km/h), drehend auf Nordost. Es wird zu erheblichem Windseegang mit starkem Seegang oder schwerem Seegang kommen, der sich zu starkem Seegang oder schwerem Seegang mit vereinzelten Bereichen mit sehr schwerem Seegang verstärken wird. Besonders betroffen sind die offenen Küsten im Westen, Norden und Nordosten der Inseln sowie die Kanäle zwischen den Inseln. Der Seegang wird sich tendenziell verschlechtern, da heute Neumond und Springflut mit hohem Gezeitenkoeffizienten herrschen. Die Zeiten der Flut sind: 12:50 – 13:30 Uhr am Sonntag, 18. Januar; 01:00 – 01:40 Uhr am Montag, 19. Januar. [Gobierno de Canarias]



