Rückwirkende Anwendung des Gesetzes von 1988 könnte aufgehoben werden
Mitte Februar kündigte der spanische Minister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt, Miguel Arias Cañete, eine Änderung des Küstengesetzes (Ley de Costas) an. Seit Jahren sorgt dieses Gesetz für Kontroverse. In seiner Anwendung wird der Umwelt- und Landschaftsschutz vor den Schutz des Wohneigentums gestellt, was die Bebauung unmittelbar an der Küste angeht.
Tausende Wohneigentümer in Spanien sind betroffen und müssen um ihren Besitz fürchten. Mit der neuen spanischen Regierung könnte sich dies nun ändern.
In Madrid haben kürzlich alle parlamentarischen Fraktionen mit Ausnahme der Sozialisten für einen Abänderungsantrag des Küstenschutzgesetzes aus dem Jahr 1988 gestimmt. Dabei geht es um die Streichung der rückwirkenden Anwendung, sodass vor Inkrafttreten des Gesetzes in 1988 errichtete Häuser nicht mehr betroffen wären. CC, PNV, Grupo Mixto und Grupo Popular befürworten eine dahingehende Änderung des umstrittenen Küstengesetzes von vor 24 Jahren, das unter Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero ab dem Jahr 2006 für die „Säuberungsaktion“ der spanischen Küste zugrundegelegt wurde.
Die Bemühungen der damaligen sozialistischen Regierung, unrechtmäßig bebaute Küstenabschnitte wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, lösten in den betroffenen Orten heftige Proteste aus (das Wochenblatt berichtete).
Das Küstengesetz „Ley de Costas 22/1988“ untersagt die Bebauung direkt an der Küste – auf Dünen, Klippen und Stränden. Gleichzeitig stellt es einen abgegrenzten Küstenstreifen landeinwärts unter Schutz, der als öffentlicher Grund und Boden ausgewiesen wird. Unter Berufung auf dieses Gesetz erfolgten in ganz Spanien in den letzten Jahren Abrisse von illegalen Bauten an der Küste. Besonders hohe Wellen schlug im Oktober 2008 der Abriss des Großteils des Fischerortes Cho Vito an der Küste von Candelaria auf Befehl des spanischen Küstenamtes. Zumeist Wochenendhäuser, aber auch einige Hauptwohnsitze bildeten den kleinen Ort direkt auf den Klippen, der seit fast 40 Jahren existierte. Obwohl ihre Häuser seinerzeit illegal gebaut worden waren, sahen es die Besitzer als himmelschreiende Ungerechtigtkeit an, dass es gerade sie traf. Sie mussten von Polizeibeamten teils aus ihren Häusern gezerrt werden.
José Luis Langa, Rechtsanwalt und Vertreter der Vereinigung „Asociación Europea de Perjudicados por la Ley de Costas“ auf den Kanarischen Inseln, hat den Abänderungsantrag begrüßt und hofft, dass der Antrag auf fruchtbaren Boden fällt. „Dann könnten viele kanarische Familien beruhigt und sicher sein, dass niemand sie aus ihren Häusern vertreiben wird“, erklärte er.