Bei Vermietung und Verkauf ist der Energieeffizienz-Ausweis Pflicht
Nun ist es auch in Spanien so weit, der Energieausweis für Häuser wird ab dem 1. Juni Pflicht. Nachdem die Europäische Kommission Spanien wegen seiner säumigen Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie verklagt hatte, tritt die Verpflichtung zum Energiepass nun auch hier per königlichem Dekret in Kraft.
Madrid/Brüssel – Bisher mussten in Spanien nur Neubauten und große Renovierungen den Grad ihrer Energieeffizienz belegen. Ab Juni betrifft es alle Häuser und Wohnungen, die älter sind als fünf Jahre und verkauft oder länger als vier Monate vermietet werden sollen. Die Regelung gilt für privaten Wohnraum ebenso wie für Ladenlokale und Büros.
Die Eigentümer sind dazu verpflichtet, eine Bescheinigung über die Energieeffizienz erstellen zu lassen. Das „Certificado energético“ muss von einem Architekten, Bauingenieur oder Industriefachmann (arquitecto, arquitecto técnico, ingeniero industrial, técnico industrial) erstellt werden und kostet je nach Größe der Immobilie mehrere Hundert Euro. Nach erfolgter Begutachtung des Gebäudes wird eine Energieplakette vergeben, die jenen ähnlich ist, die man von Kühlschränken und anderen Haushaltsgeräten her kennt. Eine Skala von A (Null-Energiehaus) bis G mit den bekannten Farbcodes von grün über gelb bis rot lässt auf den ersten Blick erkennen, wie es um die Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit der fraglichen Immobilie bestellt ist.
Bisher gibt es keine offiziellen Informationen zu den Kosten des Energiezertifikats. Die Verbraucherorganisation OCU erwartet, dass der Preis für die Begutachtung durch einen Fachmann und die amtlichen Gebühren der Registrierung für eine durchschnittliche Wohnung 250 Euro betragen werden und kritisiert diese neuerliche Belastung für private Eigenheimbesitzer als Geldschneiderei. Nach Schätzungen der Verbraucherschützer sind in den letzten zwölf Monaten 166.000 Wohnungen und Häuser aus zweiter Hand verkauft worden. Die Kosten, die durch das Energiezertifikat für dieses Volumen entstanden wären, belaufen sich auf mindestens 41 Millionen Euro.
Die spanienweit tätige Gutachterfirma Tinsa hat für diese Dienstleistung eigens eine neue Gesellschaft gegründet und kalkuliert mit Mindestkosten von 150 Euro für die Zertifizierung. Hinzu kommen noch die Gebühren für die amtliche Registrierung. Nach Einschätzung von Tinsa sind 85% aller Häuser in Spanien wenig oder gar nicht energieeffizient und würden in der niedrigsten Qualifikation, zwischen E und G, landen.
Wer vermietet oder verkauft und den Energiepass nicht hat, kann mit Bußgeldern belegt werden. Die Skala der Sanktionen beginnt mit 300 bis 600 Euro, kann jedoch bei schwerwiegenden Verstößen, wie Fälschung der Energieausweise oder falschen Eintragungen, bis zu 6.000 Euro betragen.
Der Eigentümer einer Immobilie ist verpflichtet, einen Käufer oder Mieter über die Energiequalifikation ebenso wahrheitsgemäß aufzuklären wie über Quadratmeterzahlen und alle anderen relevanten Daten des Gebäudes. Auch in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen sowie in den Aushängen und Websites der Immobilienbüros muss der Grad der Energieeffizienz mittels offiziellem Zertifikat angegeben werden. Die Unterlassung kann mit bis zu 300 Euro Bußgeld geahndet werden.
Es ist nicht nötig, eine bestimmte Qualifikation zu erreichen, um verkaufen oder vermieten zu können. Es handelt sich lediglich um eine Information, die künftigen Mietern und Käufern zur Verfügung gestellt wird. Doch es ist Pflicht, sie zu haben.
Ziel der neuen Richtlinie ist es, eine möglichst hohe Energieeffizienz durch die Informationspflicht zu einem Faktor zu machen, der den Wert einer Immobilie mitbestimmt. So soll, nach Absicht der EU-Kommission, die Bereitschaft von Hausbesitzern, in energiesparende Technik zu investieren, gesteigert werden.