Neun Monate Haft für Pflegemutter

Der leiblichen Mutter wurde am Tag der Urteilsverkündung das Sorgerecht entzogen

Am selben Tag, an dem das Gericht in Las Palmas das Urteil verkündete, das Soledad Perera schuldig spricht und zu neun Monaten Haft verurteilt, teilte die Kinderschutzorganisation Prodeni mit, dass das kanarische Jugendamt offiziell die „Schutzlosigkeit“ (situación de desamparo) des siebenjährigen Mädchens erklärt hat.

Damit steht fest, dass Piedad (fiktiver Name) auf keinen Fall zu ihrer biologischen Mutter zurückkehren wird. (Das Wochenblatt berichtete in Ausgabe 82 ausführlich über diesen Fall.)

Soledad Perera, die mit Mann und Kindern in La Orotava lebt, hatte Piedad im Kleinkindalter in einem Pflegschaftsverhältnis mit dem Ziel der Adoption aufgenommen. Das Mädchen war von seiner leiblichen Mutter vernachlässigt und vom Jugendamt in einem Heim untergebracht worden. Von dort kam es zu seiner neuen Familie in La Orotava. Bis die biologische Mutter Anspruch auf das Sorgerecht erhob und das Kind über die Justiz zurückverlangte. Im Laufe des Verfahrens wurden zahlreiche Unstimmigkeiten und Nachlässigkeiten der beteiligten Institutionen aufgedeckt. Die Pflegefamilie wurde schließlich aufgefordert, das Mädchen herauszugeben. Soledad Perera weigerte sich jedoch auch auf gerichtliche Anordnung und fand immer neue Ausreden. Nun muss sie dafür büßen, dass sie mit allen Mitteln zu verhindern versucht hatte, dass dem Kind weiteres Leid zugefügt wird. Der Strafgrund lautet „Ungehorsam gegenüber der Justiz“. Ob Soledad Perera die neun Monate Haft tatsächlich absitzen muss, ist unklar.

Äußerst bedauerlich ist, dass Piedad nach einer freiwilligen Einweisung ihrer leiblichen Mutter seit Oktober letzten Jahres wieder in einem Heim des Jugendamtes lebt. Die Vernachlässung durch die Mutter hat jetzt dazu geführt, dass das Jugendamt die „Schutzlosigkeit“ des Mäd­chens erklärt hat. Für Prodeni ist damit erwiesen, dass die erzwungene Rückkehr des Kindes zu seiner leiblichen Mutter völlig sinnlos war, und dem seelischen Zustand des Mäd­chens, das sein Leben lang hin und her geschubst wurde, nur weiter geschadet hat. „Es handelt sich in diesem Fall um ein vollkommenes Scheitern der kanarischen Justizverwaltung, die zusammen mit der Staatsanwaltschaft die Rechte der Minderjährigen verletzt und sie zu einer Reise in die Unglückseligkeit verurteilt hat, als sie endlich Halt und Liebe in einer Familie gefunden hatte“, lautet die Anklage von Prodeni. Die Kinderschützer versichern, dass sie diesen Fall nicht aus den Augen verlieren werden.