Patienten müssen höhere Zuzahlungen leisten
Am 1. Juli 2012 treten die neuen Regelungen über Zuzahlungen für Medikamente in Kraft (das Wochenblatt berichtete). Die Patienten werden sich nun stärker an den Arzneimittelkosten beteiligen müssen.
Madrid – Guillermo Schwartz, Präsident der Apothekenkammer der Provinz Santa Cruz de Tenerife, gab bekannt, die Vorbereitungen seien abgeschlossen und die Apotheker bereit.
Schwartz gab weitere Einzelheiten zum Ablauf bekannt: Kommt ein Patient mit seinem vom öffentlichen Gesundheitssystem ausgestellten elektronischen Rezept zur Apotheke, erfasst ein Lesegerät dessen Benutzercode, mit dem ein Computerprogramm Zugriff auf den entsprechenden Eintrag bei der Sozialversicherung nimmt. Anhand der persönlichen Einkommensdaten errechnet das Programm automatisch die Höhe der Zuzahlung für den jeweiligen Patienten.
Das vom Gesundheitsministerium entwickelte Computerprogramm verhindert, dass weder der behandelnde Arzt noch der Apotheker direkten Einblick in die Einkommensdaten des Patienten nehmen können, die monatlich von der Seguridad Social aktualisiert werden.
Je höher das Einkommen, umso höher die Zuzahlung
Ab 1. Juli werden die Patienten des Gesundheitssystems folgendermaßen an den Medikamentenkosten beteiligt:
Rentner – bis auf diejenigen mit einer Minimalrente – haben bei der Medikamentenausgabe 10% des Preises sofort zu entrichten; je nach Rentenhöhe wird ihnen dann die Differenz zur jeweiligen Maximalbeteiligung erstattet.
Unterm Strich werden diejenigen mit einer minimalen Rente als Einzige weiterhin nichts bezahlen, diejenigen mit einer Jahresrente bis 22.000 Euro maximal 8 Euro im Monat, bis 100.000 Euro maximal 18 Euro im Monat, darüber hinaus 60 Euro im Monat.
(Achtung: den regionalen Gesundheitsbehörden wurde ein sechsmonatiger Zeitraum zur Rückerstattung der Differenz zugestanden – den diese wegen der Geldnot wohl meistens bis aufs Äußerste ausreizen werden –, sodass die Rentner wohl erst einmal ein halbes Jahr lang bei jedem Rezept mit 10% in Vorkasse treten müssen.)
Arbeitslose ohne staatliche Unterstützung müssen keine Beteiligung leisten.
Angestellte zahlen statt bisher durchweg 40% nunmehr mit einem Einkommen bis 22.000 Euro weiterhin 40%, bis 100.000 Euro nun aber 50%, darüber hinaus 60%.
Weitere Neuregelungen
Rezeptfreie Medikamente zur Bekämpfung leichter Beschwerden (z.B. Abführmittel, leichte Schmerzmittel, künstliche Tränenflüssigkeit, Durchfalltabletten etc.) sollen komplett von den Patienten bezahlt werden, es sei denn sie gehören zur Behandlung einer chronischen Krankheit.
Orthopädisches Material (Krücken, Rollstühle, Beißschienen, Schuhe u.a.) werden bei ambulanter Verwendung ebenso wie nicht notfallbedingter Krankentransport nun auch nach obigem Zuzalungssystem den Patienten teilweise in Rechnung gestellt.