Kein Residentenrabatt ohne Meldebescheinigung

Am 12. Juni beschloss der spanische Senat endgültig die Vorlagepflicht einer Meldebescheinigung (certificado de empadronamiento)für den sogenannten Residentenrabatt.

Madrid –  Ab dem 1. September ist eine vom Rathaus ausgestellte gültige Meldebescheinigung bei Reiseantritt zu Flug- und Schiffsreisen zwischen den Inseln bzw. den Inseln und dem Festland vorzulegen.