Seit 2007 gibt es das kanarische Vorsorgeregister
Überall und immer wieder ist es ein brisantes Thema: künstlich am Leben erhalten oder sterben lassen bei unheilbarer, terminaler Krankheit und fehlender Entscheidungsmöglichkeit.
Sowohl in Deutschland als auch auf den Kanaren besteht die Möglichkeit, im Vorfeld selbst zu entscheiden und den eigenen Willen in einem Vorsorgeregister festzuhalten. Doch seit 2007 haben nur 4.700 Canarios ihre Patientenverfügung aufnehmen lassen.
Das kanarische Vorsorgeregister [registro de Manifestaciones Anticipadas de Voluntad (MAV)] gehört zum kanarischen Gesundheitsamt und wurde 2007 eingerichtet. Doch obwohl mehr als zwei Millionen Menschen auf den Kanaren leben, haben bisher nur wenige ihr Patiententestament zum Register gebracht.
Im Gespräch mit einer Tageszeitung äußerte sich Carolina Perera vom kanarischen Vorsorgeregister über die Patientenverfügung und das Register folgendermaßen:
Das Patiententestament (MAV) würde angewendet, wenn jemand im Falle unheilbarer, terminaler Krankheit nicht mehr selbst entscheiden könne, ob nun aufgrund von Bewusstlosigkeit oder geistiger Unzurechnungsfähigkeit. Durch dieses Dokument würde der eigene Wille im Vorfeld festgehalten. Andernfalls müssten die Familienangehörigen oder nahestehende Personen entscheiden.
Es gehe darum, informiert zu werden und vorher zu entscheiden, ob man bei unheilbarer, terminaler Krankheit weiterbehandelt, wiederbelebt bzw. am Leben erhalten werden möchte. Jede volljährige und geschäftsfähige Person könne ein MAV erstellen. Die Verfügung würde vermeiden, dass andere Personen über das eigene Leben zu entscheiden hätten, dass Konflikte zwischen Familienangehörigen verschiedener Meinung entständen, dass vielleicht ein Richter hinzugezogen werden müsste oder dass die Ärzte aufgrund der Lebenserhaltungspflicht einen Menschen gegen seinen Willen am Leben erhalten müssten, weil dieser nicht festgehalten wurde.
Laut Perera handele es sich bei 70% derjenigen, die das Register in Anspruch genommen hätten, um Zeugen Jehovas, die eine Bluttransfusion ablehnten und sich mit der aufgenommenen Verfügung absichern wollten, dass niemand, der sie und ihre Überzeugung nicht teilte, ihrem Willen zuwider handeln könne.
Die Expertin wies auch auf die Ausnahme hin: der Notfall. Denn wenn das Leben eines Menschen in Gefahr sei und nicht genügend Zeit vorliege, um das Register zu konsultieren, dann würden die Ärzte alles tun, um das Leben des Patienten zu retten.