Santa Cruz de Tenerife, 24. August 2026.
Die Stadtverwaltung von Santa Cruz de Tenerife teilt mit, dass heute, am Montag, dem 24. August, die Verordnung zur Umweltzone (ZBE) im Amtsblatt der Provinz (BOP) veröffentlicht wurde. Damit ist das Verfahren zur Verabschiedung dieser Verordnung abgeschlossen und ein weiterer Schritt bei ihrer Umsetzung in der Stadt getan.
Die Veröffentlichung im BOP bedeutet jedoch nicht, dass die Verkehrsbeschränkungen sofort in Kraft treten. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 15 Tagen ab der Veröffentlichung beginnt eine 18-monatige Phase mit ausschließlich informativem Charakter, in der weder Beschränkungen noch Sanktionen im Zusammenhang mit der Umweltzone verhängt werden.
Diese Phase dient dazu, die Bürger zu informieren und ihnen die schrittweise Anpassung an das neue Mobilitätsmodell zu erleichtern, indem die Bedingungen der Regelung und die vorgesehenen Ausnahmen bekannt gemacht werden, bevor die einschränkenden Maßnahmen in ihre Phase der tatsächlichen Anwendung eintreten.
Somit wird die Umweltzone in den kommenden 18 Monaten nach Ablauf der festgelegten gesetzlichen Frist lediglich informativen Charakter haben, sodass sich die derzeitigen Verkehrsbedingungen in der Stadt nicht ändern und der Verkehr weiterhin ohne die für die nachfolgende Phase vorgesehenen Einschränkungen stattfinden kann.
Die Stadtverwaltung wird diesen Zeitraum nutzen, um die notwendigen Informations- und Aufklärungsmaßnahmen durchzuführen, damit die Bürger im Voraus über die Funktionsweise der Umweltzone informiert sind und sich schrittweise auf deren künftige Umsetzung einstellen können.
Die heutige Veröffentlichung stellt somit den Abschluss des Verfahrens zur Verabschiedung der Verordnung und einen weiteren Schritt bei der Einführung der Umweltzone in Santa Cruz dar – ein Prozess, der schrittweise und mit einer ausgedehnten Vorbereitungsphase erfolgt, um die Bürger vor dem tatsächlichen Inkrafttreten der Beschränkungsmaßnahmen zu informieren und zu begleiten. [Ayto. Santa Cruz de Tenerife]
