PEFMA – AKTUALISIERUNG WEGEN KÜSTENPHÄNOMENEN

Datum und Uhrzeit der Übermittlung durch CECOES 112: 26-03-02 13:07:54

2. März 2026. – Die Generaldirektion für Notfälle AKTUALISIERT aufgrund der Vorhersagen der AEMET und/oder anderer verfügbarer Quellen und in Anwendung des Spezifischen Notfallplans der Kanarischen Inseln für Risiken durch widrige Wetterereignisse PEFMA (Dekret 18/2014 vom 20. März) die ALARMSITUATION aufgrund von KÜSTENPHÄNOMENEN ab 20:00 Uhr am 02. MÄRZ 2026.

Geltungsbereich

AUTONOME GEMEINSCHAFT DER KANARISCHEN INSELN

Beobachtungen

Der schlechte Zustand des Meeres hält an, mit einer kombinierten Brandung aus Norden oder Nordwesten, die 5 bis 6 m erreichen kann (gelegentlich 6 bis 7 m auf Lanzarote und Fuerteventura). Nordwestwind der Stärke 7 (50-61 km/h), steigende Dünung bis zu starker Dünung oder hoher See. Besonders betroffen sind die Küsten, die dem Wellengang aus Norden und Westen am stärksten ausgesetzt sind. Am wenigsten dem Wellengang ausgesetzt sind die Ostküsten von Lanzarote und Fuerteventura sowie die Südostküsten der übrigen Inseln, wo der Wellengang weniger stark sein wird.

Die Wellenperiode beträgt zwischen 10 und 12 Sekunden, mit einem sehr hohen Gezeitenkoeffizienten am Montag (94) sowie am Dienstag und Mittwoch (99).

Die Zeiten der Flut sind je nach Ort:

00:45 – 01:20 Uhr und 13:10 – 13:40 Uhr am Dienstag, dem 3. März;

01:20 – 01:55 Uhr und 13:45 – 14:15 Uhr am Donnerstag, dem 4. März. [GSC Canarias]