Nationalgericht hat den Fall abgeschlossen
Am 19. September fällte das Nationalgericht das Urteil über die strafrechtliche Verantwortlichkeit beim Unfall einer Spanair-Maschine, der vor über vier Jahren 154 Menschen das Leben kostete. Die Piloten wurden für schuldig an der Katastrophe erklärt.
Madrid – Das Gericht kam zu dem Schluss, dass sich das Unglück folgendermaßen abgespielt haben muss: Am 20. August 2008 um die Mittagszeit rollte die Spanair-Maschine mit der Flugnummer JK-5022 und dem Ziel Gran Canaria auf eine Startbahn des Madrider Flughafen Barajas. Eine unter dem Cockpit gelegene Außensonde zur Temperaturmessung wurde von dem Widerstand, der diese in großer Höhe durch Hitzezufuhr vor dem Einfrieren bewahrt, noch auf dem Boden so sehr erhitzt, dass der Pilot entschied, die Maschine im Hangar überprüfen zu lassen. Die beiden zuständigen Mechaniker trennten Sonde und Widerstand von der Stromversorgung ab, schließlich stand im Bedienungshandbuch der MD-82, die Maschine könne auch ohne die Temperatursonde fliegen, und eine Reparatur innerhalb von zehn Tagen sei vollkommen ausreichend. Zwar gäbe es Indizien für eine mögliche Fahrlässigkeit der Mechaniker, weil sie dem Grund für das Überhitzen nicht nachgegangen seien, doch weil sie gemäß dem Handbuch gehandelt hätten und darüber hinaus kein Zusammenhang zwischen dem Entfernen der Sicherung und dem weiteren Unfallhergang gefunden worden sei, sprachen die Richter sie von jeder Schuld frei. Um 14.23 Uhr rollte die Maschine erneut auf die Startbahn. Doch die Piloten waren wegen eines Gastes im Cockpit abgelenkt und fuhren nicht die Flaps und Slats (die an der Hinter- und Vorderseite der Flügel angebrachten Auftriebshilfen) aus. Keine der drei vorgeschriebenen Überprüfungen der Systeme wurde durchgeführt, sodass die Piloten den Fehler nicht entdeckten. Darüber hinaus alarmierte das Warnsystem TOWS die Piloten nicht (im Rahmen der Ermittlungen konnte der Grund für den Ausfall nicht erklärt werden). Kurz nach dem Start kam es wegen den nicht ausgefahrenen Flaps zum Strömungsabriss und die Maschine stürzte zu Boden.
Das Nationalgericht wies den Antrag der Anwälte ab, die Anklage auf Boeing, Spanair bzw. den Flughafendirektor zu erweitern. Das strafrechtliche Urteil ist rechtskräftig, die Einlegung eines Rechtsmittels ist ausgeschlossen. Die 18 Überlebenden und die Angehörigen der Opfer wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen, um sich dort die aus der Verantwortlichkeit der Piloten und somit der Fluggesellschaft ergebenden Abfindungen zu erkämpfen.
Die Angehörigen- und Opfervereinigung „Opfer des Fluges JK 5022“ erklärte in einer öffentlichen Mitteilung, die Betroffenen fühlten sich von der Justiz im Stich gelassen.
Dies beruht darauf, dass sowohl die Vereinigung als auch der Pilotenverband Sepla nicht den beim Unglück ums Leben gekommenen Piloten die alleinige Schuld geben. Ihrer Meinung nach gibt es noch mehr Verantwortliche für die Katastrophe.