Geschäftseröffnung einen Tag nach Vorlage des Antrags
„Die Regierung will Unternehmern den roten Teppich ausbreiten, die ein Geschäft eröffnen möchten“. Mit diesen Worten kündigte Vizepräsidentin und Regierungssprecherin Soraya Sáenz de Santamaría die Verabschiedung eines Königlichen Dekrets an, das es möglich macht, in wenigen Tagen ein Geschäft zu eröffnen, wenn alle erforderlichen Papiere vorliegen.
Madrid – „Seit Freitag, dem 25. Mai können kleine oder mittlere Unternehmen, Selbstständige, große Gesellschaften oder Ladenketten ein Geschäft eröffnen, sobald sie die Eröffnungserklärung vorgelegt, die entsprechenden Gebühren bezahlt und, falls es zutrifft, die Abnahmebescheinigung durchgeführter Arbeiten vorgelegt haben. Schnell und einfach! Nun ist es nicht mehr nötig, die bisher üblichen zwei Lizenzen – für Aktivität und Eröffnung – deren Bearbeitung oft mehr als ein Jahr, in Extremfällen noch wesentlich länger dauerte, zu beantragen“.
Das besagte Dekret, das in der letzten Maiwoche in Kraft getreten ist, bezieht sich auf den Einzelhandel und bestimmte Serviceeinrichtungen mit festen Geschäftssitzen auf dem spanischen Staatgebiet, wenn die Verkaufsfläche oder die Ausstellung für das Publikum dreihundert Quadratmeter nicht überschreiten. Doch das sei, so die Vizepräsidentin, eine vorübergehende Beschränkung. Nach einem Jahr werde man die Resultate analysieren und darüber entscheiden, ob die Höchstmaße erweitert und auch auf Aktivitäten wie beispielsweise Bars oder Restaurants angewendet werden können.
Die Beseitigung der bürokratischen Hürden soll nicht nur für neue Anträge gelten. sondern auch für Anträge auf Geschäftseröffnung, die bereits eingereicht sind und sich in Bearbeitung befinden.
Mit 436.496 Unternehmen, 606.131 Geschäftslokalen und mehr als 1,8 Millionen Mitarbeitern ist der Einzelhandel ein strategischer Sektor der spanischen Wirtschaft. Das scheint auch die Regierung erkannt zu haben, und sie bemüht sich jetzt darum, Firmengründern das Leben leichter zu machen.