Richter Baltasar Garzón im dritten Prozess freigesprochen

Nur wenige Tage nach seinem Ausschluss aus dem Amt

Nur wenige Tage, nachdem der Rat der richterlichen Gewalt das Urteil gegen den Richter am nationalen Gerichtshof Baltasar Garzón „vollstreckt“ und ihn von seinem Amt ausgeschlossen hatte, wurde das Urteil aus dem zweiten Prozess gegen ihn, wegen der Untersuchung der Verbrechen des Franco-Regimes, bekanntgegeben.

Madrid – Garzón wurde von der Anklage der Rechtsbeugung und Amtsanmaßung freigesprochen. Allerdings könnte man das Urteil als einen Freispruch zweiter Klasse bezeichnen. Die sieben Richter, die mit einer Gegenstimme zu dieser Entscheidung kamen, begründeten sie damit, dass er in einem Irrtum befangen war und in seinem Streben, die Situation der Opfer des Franco-Regimes zu verbessern, zu weit gegangen sei. Allerdings erfülle sein Missverständnis nicht den Tatbestand der Rechtsbeugung und er müsse daher freigesprochen werden.

Das Wochenblatt hat mehrfach über den bekannten Richter berichtet und über die drei Anklagen, denen er sich seit Beginn des Jahres gegenübersah. Die Anweisung, die Telefongespräche der Hauptakteure des Korruptionsnetzes „Gürtel“ mit ihren Anwälten abzuhören, hat ihn schließlich das Amt gekostet, denn er wurde zu elf Jahren Berufsverbot verurteilt. Die mutmaßlichen Betrüger und die korrupten Politiker dagegen blieben bislang unbestraft.

Weitere Anklage niedergeschlagen

Eine weitere Klage wegen Vorteilsnahme im Rahmen einer mehrmonatigen Vortragstätigkeit an amerikanischen Universitäten, die durch spanische Unternehmen subventioniert worden war, wurde niedergeschlagen. Und jetzt erging das Urteil nach einem mehrwöchigen Prozess im Zusammenhang mit den Verbrechen des Franco-Regimes, der Protestkundgebungen im In- und Ausland ausgelöst hatte. Doch dieser Freispruch bleibt wirkungslos, denn die juristische Laufbahn von Baltasar Garzón ist bereits beendet, wenn nicht ein möglicher Einspruch vor dem Verfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof erfolgreich wäre.