Obwohl es keine Gnade geben soll, wird nicht in die Vergangenheit geblickt
Arbeitsminister Valeriano Gómez teilte kürzlich mit, dass der Ministerrat dem Dekret zur Kontrolle und Bekämpfung der Schwarzarbeit zugestimmt hat.
Madrid – Danach werden sich nach einer dreimonatigen Frist die Strafen für Unternehmen und Arbeitnehmer, die ihre Pflichten nicht erfüllen, deutlich verschärfen.
So werden beispielsweise ab 31. Juli gewisse Strafen bis zu 300 Prozent erhöht. Wenn ein Arbeitnehmer nicht bei der Sozialversicherung angemeldet ist, so hatte sein Arbeitgeber bislang eine Strafe zwischen 626 und 6.250 Euro zu zahlen. Nach der neuen Regelung haben sich die Beträge deutlich erhöht und liegen zwischen 3.126 und 10.000 Euro.
Bei Personen, die Arbeitslosengeld beziehen und einer Schwarzarbeit nachgehen, wird die Mindeststrafe, die bei 6.251 Euro lag, auf 10.000 Euro erhöht und die Höchststrafe auf 187.515 Euro festgesetzt.
Die Regierung will die Zahl der Inspektoren der Arbeitsämter und der Sozialversicherung erhöhen und sieht vor, dass zwischen 250.000 und 265.000 Inspektionen stattfinden werden. Es wird eine bessere Koordination mit den autonomen Regionen angestrebt, welche die Kompetenzen für diese Inspektionen innehaben.
Unternehmer, welche vor Ablauf der Frist am 31. Juli freiwillig Personal anmelden, das schwarz bei ihnen arbeitet, gehen straffrei aus.
Maßnahmen überzeugen nicht
Unternehmer- und Arbeitgeberverbände haben das Dekret kritisiert, weil kein Dienstalter für angemeldete Arbeiter berücksichtigt wird und Mitarbeiter für mindestens sechs Monate angemeldet werden müssen. Außerdem haben sie bedauert, dass es sich bei der Reform nur um den Arbeitsbereich dreht und steuerliche Anreize nicht vorgesehen sind.
Asesoría Quintero
Abteilung für Arbeitsrecht