Antworten auf typische Fragen aus dem Renten-, Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsrecht

Das Sozialreferat der Deutschen Botschaft Madrid informiert – Teil 2

Botschaft und Konsulate bemühen sich, für die Deutschen in Spanien da zu sein. Gerade im Sozialbereich gibt es viele Fragen, die Verunsicherung schaffen. In Einzelfällen können wir meist nur auf die zuständigen Stellen verweisen. Es gibt aber auch viele grundsätzliche Fragen, die nach meinen Erfahrungen bei zahlreichen Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen an vielen Orten des spanischen Festlandes und auf den Inseln immer wieder auftauchen. Oft kursieren Gerüchte, die nicht richtig sind, aber das Verhalten der Deutschen nachteilig beeinflussen.

Als Sozialreferent der Deutschen Botschaft gebe ich daher in loser Folge Antworten auf typische Fragen aus dem Renten-, Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsrecht, die sich stellen, wenn man als Deutscher in Spanien lebt. Dabei muss es zwangsläufig auch um Fragen der ordentlichen Anmeldung bei der Gemeinde und dem Ausländerregister gehen.

Besonders wichtig sind mir die Probleme der Altersresidenten, die rechtzeitig überlegen müssen, was geschehen soll, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr alleine zurecht kommen.

Informationen zum Gesundheitssystem

Elf Millionen deutsche Touristen besuchen Spanien in jedem Jahr, und über 600.000 deutsche „Altersresidenten“ wohnen mehr oder weniger ständig an den Küsten der iberischen Halbinsel. Aber trotz des europäischen Gesundheits­passes EHIC gehen nur wenige Deutsche zum spanischen Arzt. Darum möchte ich, bevor wir beim nächsten Mal zu den typischen Fragestellungen von deutschen Residenten kommen, zunächst ein wenig Informationen über das spanische Gesundheitssystem geben.

Staatlicher Gesundheitsdienst – Bürgerversicherung mit Verfassungsrang

Der staatliche Gesundheitsdienst in Spanien genießt einen hervorragenden Ruf, was die fachliche Qualität der ärztlichen Behandlung angeht. So sind denn auch über zwei Drittel (67%) der Spanier mit ihrem Gesundheitssystem rundum zufrieden. Die im EU-Vergleich weit überdurchschnittliche Lebenserwartung, die im letzten Jahrzehnt um 2 Jahre auf 77 Jahre für Männer und 84 Jahre für Frauen gestiegen ist, bestätigt diese Einschätzung. Auch die Kindersterblichkeit ist in Spanien sehr gering.

Für die Spanier führt der Weg zum Facharzt oder in die Klinik über eines der 2.702 Gesundheitszentren. Der Weg zu ihnen soll nicht mehr als 15 Minuten dauern. Dort wird entschieden, ob und welche weitere Behandlung erforderlich ist. Damit haben die Spanier gewissermaßen ein Hausarzt-System geschaffen.

Das Recht aller Bürger auf Gesundheitsschutz ist in Art. 43 der Verfassung verankert. Damit ist nach spanischem Verständnis die Bürgerversicherung mit Verfassungsrang ausgestattet. Alle Bürger genießen, auch wenn sie der staatlichen Versicherung nicht als Arbeitnehmer oder Selbstständige angehören, das Recht auf kostenfreie Behandlung, sofern sie bedürftig sind. Diese Voraussetzung erfüllt, wer z.Zt. weniger als rd. 8.736,- Euro jährlich verdient. Gleiches Recht haben bei entsprechender Bedürftigkeit alle Ausländer, die sich in Spanien aufhalten – und zwar unabhängig davon, ob sie in ihrem Heimatland versichert sind. Wer in Spanien lebt, muss sich allerdings bei seiner Gemeinde und bei der Ausländerpolizei angemeldet haben. Selbstverständlich ist die Gewährleistung der Notfallbehandlung für alle.

Zahnbehandlung ausgeschlossen

Das Leistungsangebot des staatlichen Gesundheitsdiens­tes ist umfassend, aber für deutsche Begriffe etwas lückenhaft. Ein großer Kostenfaktor, die Zahnbehandlung, ist nicht abgedeckt – die Folgen kann man im Straßenbild jederzeit besichtigen. Nur die Extraktion von Zähnen wird übernommen. Allerdings hat der neue Gesundheitsminister Bernat Soria im September 2007 angekündigt, bis 2012 stufenweise die kostenlose Zahnbehandlung landesweit für Kinder von 8 bis 15 Jahren einzuführen. Der Plan soll von der Regierung und den 17 autonomen Regionen kofinanziert werden, so dass noch einige Verzögerungen in der Umsetzung zu erwarten sind. Eine Reihe von autonomen Regionen geht aber mit gutem Beispiel voran. Die Hilfsmittel gehören gleichfalls nicht zum Leistungsspektrum. Die Spanier sind es seit jeher gewöhnt, 40% der Kosten für Arzneimittel selbst zu tragen. Dafür sind aber vor allem teure Medikamente für einen Bruchteil des deutschen Preises in den Apotheken zu haben. Chronisch Kranke müssen nur 10% zuzahlen, Rentner gar nichts. Verschreibungspflicht von Medikamenten ist übrigens in der Praxis eher selten (einmal abgesehen von Opiaten, Sulfonamiden und speziellen Medikamenten).

Notaufnahme statt Warteliste

Kernproblem des Gesundheitsdienstes sind lange Wartelisten für Operationen in den rd. 800 Krankenhäusern des Landes. Ziel ist eine maximale Wartezeit von 45 Tagen für Operationen, sie beträgt jedoch 40 bis 80 Tage, in jedem zehnten Fall sogar sechs Monate. Fast 400.000 Menschen stehen auf den Wartelisten. Nicht selten stehen Doppelreihen mit belegten Betten in den Fluren und die Patienten müssen schon einmal tagelang auf ihren Eingriff oder ein freies Zimmer warten. Diese Probleme kennen wir in Deutschland nicht. Wir geben aber auch deutlich mehr für unser Gesundheitswesen aus: 11% des BIP sind es in Deutschland gegenüber knapp 8% des BIP in Spanien. Auf 100.000 Einwohner kommen mit 386 Betten weniger, als in jedem anderen EU-Staat. Ganz besonders im Sommer können die Spitäler in den Urlaubsgebieten die große Nachfrage oft nicht decken, zumal auch viele Ärzte im traditionellen Urlaubsmonat August in Urlaub sind. Ein weiteres Problem ist akuter Ärztemangel. Die Stimmung unter den Krankenhausärzten ist oft gereizt. Zwar gibt es mindes­tens 107.000 Ärzte im staatlichen Gesundheitsdienst des Landes, es fehlen aber 3.000 Fachärzte, vor allem Allgemeinärzte (1.700), Anästhesis­ten (200), Kinderärzte (400) und Radiologen (150). Proteste der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes gibt es auch gegen Pläne einiger Regionen, die Krankenhäuser (nicht: die Behandlung) in private Trägerschaft zu geben, was wir aus Deutschland als selbstverständlich nehmen. Insgesamt sind 203.091 Ärzte in Spanien zugelassen, davon 87.054 Ärztinnen. Die Spanier haben aber ein probates Mittel, um schneller an die Reihe zu kommen: die Notaufnahme. Sie ist fast zur Regelaufnahme im staatlichen Krankenhaus und damit zum Nadelöhr geworden.

Private Zusatzversicherungen sind Standard

Wartelisten, Zuzahlungen und der in entlegenen Landesteilen manchmal schlechte Zustand der Einrichtungen haben dazu geführt, dass viele Spanier über eine private Zusatzversicherung verfügen. Die Versicherung übernimmt Zuzahlungen und verfügt in der Regel über eine Reihe privater Vertragsärzte und Vertragskliniken, die auf ihre Rechnung Behandlungen übernehmen. Diese Versicherungen sind (noch) sehr günstig zu haben. (Aber Vorsicht: wer keine gesetzliche Versicherung in Deutschland hat, kann sich evtl. mit einer solchen privaten Versicherung später einmal die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung verbauen.) Dennoch werden in Spanien etwa drei Viertel der Gesundheitsausgaben vom staatlichen Gesundheitsdienst erbracht.