Polemisches Küstenschutzgesetz soll abgeschwächt werden

Die von der Verstaatlichung bedrohten Immobilien sollen nun doch verkauft werden können

Über einen Umweg versucht die spanische Regierung derzeit, die umstrittensten Abschnitte des Küstenschutzgesetzes, das über Spaniens Grenzen hinaus für Polemik gesorgt hat, abzuschwächen. Allem Anschein nach soll das geschehen, ohne allzu viel Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zu erregen.

Madrid – Jedenfalls wurden die Änderungsvorschläge nicht im Bezug auf die betreffende Normative eingebracht, sondern im Rahmen eines ganz anderen Gesetzes.

Während innerhalb Spaniens einige Abschnitte des Küs­tenschutzgesetzes vor allem wegen aufsehenerregender Abrissaktionen ganzer Siedlungen, die nach der Normative zu nahe an der Küste gebaut wurden – beispielsweise im Ortsteil Las Caletillas von Candelaria auf Teneriffa – für Wirbel und Empörung sorgten, erregte außerhalb der Landesgrenzen vor allem die Regelung Aufmerksamkeit, der zufolge Immobilien in unmittelbarer Nähe der Küstenlinie nach einer Übergangszeit von maximal 60 Jahren verstaatlicht und abgerissen werden sollten.

Das hatte zur Folge, dass auch zahlreiche Deutsche und Briten, die eine betroffene Ferienimmobilie in Spanien besitzen, um ihr Eigentum fürchteten und teils sogar entsprechende Klagen in Brüssel einreichten.

Inzwischen hat die spanische Regierung reagiert, allerdings anders als erwartet. Das Umweltministerium hat eine entsprechende „sanftere“ Änderung nämlich nicht in das Küstenschutzgesetz, sondern in das Schifffahrtsgesetz eingebracht. Dieses fällt in den Kompetenzbereich eines Minis­teriums, das eigentlich so gut wie nichts mit die Küste betreffende Fragen zu tun hat.

Nach der neuen Version dürfen die Immobilien, die nach dem Ley de Costas in unmittelbarer Küstenlinie und somit auf öffentlichem Boden liegen, nun doch verkauft bzw. gekauft werden. Bislang galt, dass Eigenheime, die vor 1988, also auch vor Inkrafttreten des polemischen Gesetzes, legal gebaut wurden, über kurz oder lang Eigentum des Staates werden sollten. Konkret sollten die Eigentümer der betroffenen Immobilien noch das Recht erhalten, ihre Wohnungen oder Häuser über einen Zeitraum von 30 Jahren nutzen zu dürfen (verlängerbar auf 60 Jahre). Verkauft werden durften diese Immobilien jedoch nicht mehr. Mit einer entsprechenden Genehmigung des Küstenamtes soll dies nun doch möglich werden. Der Staat verfügt allerdings über ein dreimonatiges Vorkaufsrecht.

Obwohl das polemische Gesetz inzwischen schon über 20 Jahre alt ist, hat erst die ehemalige Umweltministerin Cristina Narbona 2004 dafür gesorgt, die darin vorgesehenen Regelungen auch anzuwenden.

Nach Schätzung der Plattform für Betroffene des Küs­tenschutzgesetzes sind 45.000 Immobilien von der drohenden Verstaatlichung betroffen. Viele davon sind Eigentum von Deutschen und Briten, die die Immobilien kauften, ohne darüber informiert worden zu sein, dass diese einst in das Eigentum des Staates übergehen könnten.