Hohes Gericht schmettert Schadenersatzklage ab, gibt Zusammenhang aber zu
Eines der wichtigsten spanischen Gerichte, das Audiencia Nacional, das in der Hierarchie der spanischen Gerichte direkt unterhalb des Obersten Gerichtshofs angesiedelt ist, hat Anfang Oktober zum ersten Mal in einem Urteil den direkten Zusammenhang von Tabakkonsum und Krebs anerkannt.
Madrid – So geschehen in Beantwortung einer Klage, die der 75-jährige Francisco Muñoz Bermúdez erhoben hatte, der an Kehlkopfkrebs erkrankt war. Rauchen schade der Gesundheit und stelle einen der Risikofaktoren für Krebserkrankungen dar, hieß es in dem Urteilsspruch unter anderem, in dem der Staat allerdings von jeglicher Verantwortung freigesprochen wurde. Muñoz hatte in seiner Klage Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro vom Wirtschaftsministerium gefordert, da er der Ansicht war, der Staat habe in dieser Angelegenheit „Vermögenshaftung“.
Muñoz hat mit 13 Jahren mit dem Rauchen begonnen und zwar Zigaretten der Marken Ducados, Ideales und Celtas, die von dem damaligen Staatsmonopol Tabacalera Española – heute Altadis – vertrieben wurden. Niemand habe ihn damals auf die Gefahren hingewiesen, die der Tabakkonsum mit sich bringe, versichert er. Sein Anwalt José Ángel Mañoso hält das Urteil für „sehr bedeutend, weil zum ersten Mal ein hohes Gericht zugegeben hat, dass Tabak Krebs verursacht, das wird Rechtssprechung schaffen.“
Das Audiencia Nacional hat die Klage aus drei Gründen abgewiesen: weil der Tabakkonsum des Klägers ein „freiwilliger und eigenverantwortlicher Akt“ gewesen ist, da der Staat zwar den Verkauf und Besitz von Tabakware erlaubt, den Konsum aber nicht „aufdrängt“ und weil der Kläger keine Beweise dafür aufbringt, schon in so frühem Alter geraucht zu haben. Auch konnte er nicht nachweisen, dass in seinem konkreten Fall der Tabak für seine Erkrankung verantwortlich ist.
Nach Meinung des Verteidigers müsse dieses Urteil dennoch dazu beitragen, dass das spanische Tabakgesetz verschärft wird.