Das neue Gleichstellungsgesetz hat die Kandidatenlisten erschwert
Heutzutage haben 15.453 Frauen ein öffentliches Amt in einer Stadtverwaltung in Spanien inne. Nach den Wahlen vom 27. Mai, den ersten seit Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes, werden es etwa 7.000 Frauen mehr sein.
Madrid – Was im Klartext bedeutet, dass statt der heutigen 27,3% der öffentlichen Ämter mindestens 40% von einer Frau ausgeübt werden. So jedenfalls sieht es das Gleichstellungsgesetz für alle Gemeinden mit über 5.000 Einwohnern vor.
Der Großteil der Parteien hat in diesem Zusammenhang zugegeben, dass die Erstellung der Kandidatenlisten diesmal durch die neuen Auflagen erheblich komplizierter war als sonst.
Insbesondere in kleineren Ortschaften seien Probleme aufgetreten, heißt es. Allerdings sind sich alle einig, dass der Einzug der Frauen in die Politik eine nicht rückgängig zu machende Notwendigkeit ist.