Bauordnungsgesetz – Ley de la Ordenación de la Edificación Nr. 38/1999

Die Autoren des Artikels, Löber & Lozano, haben als praktizierende Rechtsanwälte, Abogados und Steuerberater die Hand am Puls des spanischen Immobilienmarktes.
In lockerer Folge bringen wir Vorabdrucke von Beiträgen aus der Neuauflage 2012 von Löbers Handbuch „Grundeigentum in Spanien“, in dem neueste Entwicklungen des Gesetzgebers und der zuständigen Gerichte aufgezeigt werden. Sowohl rechtliche als auch steuerliche Aspekte werden beleuchtet.

Glaube will Leben verändern

Noch nie war die Welt so mächtig, aber…. Noch nie war der Fortschritt so gewaltig, aber…. Noch nie waren die Informationen so umfassend, aber…. Wir alle kennen dieses kleine Wörtchen „aber“, das im Anschluss an Aussagen wie ein Killer wirkt, weil es auf ganz raffinierte Weise das entwertet, was vorher festgestellt worden war.