Selbst die Residencia muss nicht ausreichen

Der Fall: Nachdem ein Schuldner der Bank sein Vermögen grundbuchmäßig auf seine Ehefrau übertragen hatte, machte diese im Wege der Anfechtungsklage ihre Ansprüche gegen die Ehefrau geltend. Diese behauptete, ihren Wohnsitz wegen einer angemieteten Wohnung auf Mallorca zu haben; die deutschen Gerichte seien deshalb international nicht zuständig.