Wahlrecht für Auslandsdeutsche

Mit der Bundestagswahl am Sonntag, dem 22. September 2013 stellen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Deutschlands die Weichen für die Politik in der nächsten Legislaturperiode. Auch im Ausland lebende Deutsche haben die Möglichkeit, einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stel-len und somit bei den Bundestagswahlen von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.