Pressemitteilung des Konsulats der Bundesrepublik Deutschland
Liebe deutsche Mitbürgerinnen und Mitbürger, den wenigsten Menschen behagt die Vorstellung, einmal nicht mehr in der Lage zu sein, seine Angelegenheiten selbst regeln, seine Entscheidungen selbst treffen zu können. Gleichzeitig jedoch gehe ich davon aus, dass es niemandem egal ist, wer in diesem Fall über das eigene Schicksal bestimmt. Denn eine solche Situation, in der man nicht mehr fähig ist, selbstständig zu entscheiden, kann jeden treffen, sei es durch Unfall, sei es durch Krankheit.
Zwar haben viele Menschen in ihrem Familienkreis Personen, zu denen sie absolutes Vertrauen haben, zum Beispiel Ehepartner, Kinder oder andere nahe Verwandte. Es ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum, dass dieser Personenkreis automatisch die gesetzliche Vertretung übernehmen darf. Darüber hinaus häufen sich heute leider die Fälle, in denen die Familienverhältnisse nicht so sind, wie sie sein sollten. Und in diese Lücke stoßen dann Personen, die es alles andere als gut mit einem meinen. Wir werden immer wieder mit Fällen konfrontiert, in denen skrupellose Zeitgenossen die plötzliche Hilflosigkeit von Deutschen zu ihrem Vorteil ausnutzen. Diese Personen versuchen, das Vertrauen ihrer Opfer zu gewinnen – und zeigen zumeist erst dann ihr wahres Gesicht, wenn das Opfer sich nicht mehr wehren kann.
Um sicherzustellen, dass in diesem Fall Ihr Wille berücksichtigt wird, ist es unbedingt erforderlich, rechtzeitig und richtig vorzusorgen. Sie können im Voraus festlegen, was in diesem Fall geschehen soll. Welche ärztlichen Maßnahmen sollen vorgenommen werden? Wer soll Ihre rechtlichen Angelegenheiten regeln? Diese und weitere Fragen würde ich gerne mit Ihnen im Rahmen eines Vortrags (nächste Termine: 28.02.2007, 18.00 Uhr, Centro Cultural (Aula Magna), Calle Principe Pelinor s/n, 38670 Adeje, und 01. März 2007 um 16 Uhr im Gemeindesaal der evangelischen Kirchengemeinde, Ctra. Taoro 13 (ggü. ehemaliges Kasino), 38400 Puerto de la Cruz) besprechen.
Im Besonderen werde ich auf Vorsorgeinstrumente wie Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht eingehen, deren rechtliche Vor- und Nachteile erörtern und Ihnen Muster an die Hand geben. Selbstverständlich werde ich Ihnen auch für Fragen zur Verfügung stehen. „Vorsorge zu treffen“ ist eine Sache, die uns alle unabhängig vom Alter angeht. Ich würde mich daher freuen, wenn ich Sie zu diesem Vortrag begrüßen dürfte, bei dem ich zusätzlich noch gerne mit Ihnen die Möglichkeit eines freiwilligen sozialen Engagements in der deutschen „Kolonie“ hier auf den Kanarischen Inseln diskutieren würde.
Ihr
Arnulf Braun
Konsul