Neues Gesetz verkürzt Zahlungsfristen

(von Wochenblatt)

Säumige Zahler bedrohen Firmenexistenzen


Wer in Spanien im Geschäftsleben steht, der kennt die Situation: Rechnungen werden oft monatelang, ja sogar jahrelang ignoriert bevor sie ­– wenn überhaupt – irgendwann bezahlt werden.

Madrid - Ein besonders säumiger Zahler ist der spanische Staat selbst, angefangen bei den Ayuntamientos (Gemeinden) über die Provinzen bis zum Nationalstaat. Gerade bei öffentlichen Bauvorhaben müssen die Unternehmer über eine komfortable Kapitalbasis verfügen, um große Summen vorfinanzieren zu können, andernfalls droht ihnen der Ban­krott noch während der Ausführung der Arbeiten, wovon natürlich auch die Subunternehmer betroffen sind. Mit der Finanzkrise hat sich die Situation noch verschärft, und wegen des notwendigen Sparkurs­es der Regierung drohen aufgrund sinkender Budgets noch erheblich mehr Zahlungsausfälle.

Lange schon fordern die Unternehmerverbände daher eine gesetzliche Regelung der Zahlungsfristen, und die wurde nun endlich verabschiedet. Das neue Gesetz „Ley de Morosidad“ schreibt bestimmte Zahlungsfristen zwingend vor. Ab 2013 gelten für Privatfirmen maximal 60 Tage zur Begleichung von Rechnungen, für staatliche Aufträge 30 Tage. Die Fristen werden in einer Übergangsphase von zwei Jahren schrittweise angepasst, und zwar nach folgendem Schema: 2010/2011 gilt für öffentliche Zahlungen 50 Tage Frist, für private 85 Tage. 2012 gelten 45 bzw. 75 Tage und 2013 dann endgültig 30 beziehungsweise 60 Tage.

Ausnahmen gibt es für Bauunternehmen, für die die Fristen 120 Tage im Jahr 2011, 90 in 2012 und ab 2013 60 Tage lauten. Für Verlage sind Sondervereinbarungen zulässig, da dort die Tantiemen von den Verkaufszahlen abhängen.

Mit dem neuen Gesetz soll die Zahlungsfähigkeit gerade kleinerer und mittlerer Firmen ohne große Kapitaldecke wiederhergestellt und so der spanischen Wirtschaft insgesamt ein neuer Impuls gegeben werden.

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