Datenschutz in Spanien

(von Wochenblatt)

Ein Artikel von Christian Gerboth

In der heutigen Zeit gewinnt der Datenschutz immer mehr an Bedeutung. Eine Vielzahl von Institutionen, zu denen Berufsverbände, Universitäten, offizielle Handelskammern und öffentliche Verwaltungen zählen, ist zu raten sich umfassend mit diesem wichtigen Thema zu beschäftigen. Der Datenschutz ist ein fundamentales Grundrecht, das in der spanischen Verfassung und im europäischen Parlament verankert ist und jedermann das Recht einräumt über die Benutzung seiner Daten selbst zu bestimmen.

Die normative Umsetzung und Reglementierung ist in Spanien in la Ley Organica 15/ 1999, vom 13.  Dezember,  über den persönlichen Datenschutz (LOPD), und el RD 1.720 / 2.007, reglementierte Entwicklung der LOPD, erfasst.

Die LOPD bezieht sich auf alle registrierten Daten, die in irgendeiner Weise verkörpert sind. Darunter fallen neben elektronisch vermittelten Informationen auch solche, die auf Papier oder sonstigen Trägerformen erfasst sind.

Alle Einrichtungen, die persönliche Daten verarbeiten, sind zwingend an die Regelungen des LOPD gebunden. Geschützt sind alle Daten persönlicher Art von Angestellten, Klienten, Mitgliedern oder sonstigen Personen, die mit der jeweiligen Firma oder Institution in Verbindung stehen.

Durch den gesetzlich geregelten Datenschutz soll einerseits das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen über die Verwendung seiner Daten garantiert werden, andererseits soll den Unternehmen die ordnungsgemäße Behandlung dieser Daten im Geschäftsverkehr garantiert werden, um die Rechtssicherheit zu festigen.

Die grundlegenden gesetzlich geregelten Verpflichtungen bestehen darin, die Sicherheit von Daten und Dokumenten zu gewährleisten und für die fortwährende Aktualisierung von Unternehmensdaten Sorge zu tragen.

Werden diese Pflichten nicht eingehalten und somit gegen die Regelungen des LOPD verstoßen, werden Bußgelder fällig. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann demnach zwischen 601,01 Euro, bei leichten Verstößen, und sogar bis zu 601.012,10 Euro, bei sehr schweren Verstößen, liegen.

Infolge der enormen Bedeutung des Datenschutzes und der möglicherweise anfallenden Bußgelder, ist den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen dringend zu raten, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und sich natürlich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten, da die Behörden zunehmend Kontrollen durchführen und auch nicht davor zurückschrecken, Bußgelder vom mehreren 100.000 Euro zu verhängen.

Dabei sollte man sich vor Augen halten, dass von der Einhaltung der Vorschriften allerdings nicht allein die Klienten eines Unternehmens profitieren, sondern vielmehr auch das jeweilige Unternehmen selbst.

Der Autor Christian Gerboth

ist Rechtsanwalt und Abogado in Palma de Mallorca

Telefon: 971-21 47 00,

Gerboth@etl-mallorca.com


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