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Ausgabe: Nr. 117 vom 25. August - 7. September 2010
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Die Bischofskonferenz verurteilt das neue Gesetz

Proteste gegen Abtreibungsnovelle

Seit das neu überarbeitete Gesetz zur Abtreibung, das „Ley de Salud Sexual y Reproductiva y de la Interrupción Voluntaria del Embarazo“ in Kraft ist, gibt es von vielen Seiten Proteste dagegen.



Camino Martínez, Sprecher der Bischofskonferenz
Galerie© EFE
Camino Martínez, Sprecher der Bischofskonferenz
23.07.2010 - Spanien - Madrid - So sprach sich die spanische Bischofskonferenz klar gegen die Gesetzesänderung aus, die die Abtreibung gegenüber dem ersten Gesetz, das 1984 erlassen wurde, weiter vereinfacht. Demnach dürfen Frauen ohne weitere Angabe von Gründen in den ersten 14 Wochen der Schwangerschaft abtreiben, sofern sie drei Tage zuvor die Informationen über die Rechte von Müttern und die staatlichen Hilfen erhalten haben. Bei Mädchen zwischen 16 und 18 Jahren ist zusätzlich eine Erklärung zur sozialen Situation sowie die Unterschrift eines der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Abtreibung aus medizinischen Gründen ist bis zur 22. Woche möglich bei der Gefahr von Missbildungen oder gesundheitlicher Schädigung von Mutter oder Kind. Nur bei extrem gefährlichen Indikationen kann auch danach in Ausnahmefällen noch abgetrieben werden.
Für die Kritiker der Novelle ist das Gesetz nicht verfassungs­­gemäß, weil es den Schutz des Lebens vernachlässigt. Deshalb haben etwa 50 Verbände und Vereinigungen Klage beim Verfassungsgericht erhoben, um das Gesetz zu Fall zu bringen. Die Kirchenvertreter werfen der Regierung vor, eine „Abtreibungsideologie“ im staatlichen Bildungssystem etablieren zu wollen. Manche Universitäten schlossen sich der Kritik an, indem sie Transparente mit dem Motto „Esto es Vida“ (Das ist Leben) an ihren Fassaden angebracht haben. Die Bischöfe erklärten, das Gesetz sei „objektiv inkompatibel mit den Moralvorstellungen, da es die Eliminierung des Lebens derer in Betracht zieht, die das Recht haben, geboren zu  werden.“



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