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Ausgabe: Nr. 115 vom 21. Juli - 10. August 2010
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Breitbandzugänge werden Teil der Grundversorgung

Ein-Megabit-Internetzugang ab 2011 Universaldienst in Spanien

Ab dem 1. Januar 2011 wird jeder Einwohner von Spanien das Recht auf die Versorgung mit einem Breitbandanschluss haben, der mindestens 1 Megabit pro Sekunde schnell sein muss.



05.12.2009 - Spanien - Straßburg - Die Regierung nimmt somit die schnellen Breitband­anschlüsse in den Grundversorgungskatalog auf, der das Zurverfügungstellen von wichtiger Infrastruktur für die gesamte Bevölkerung zu einem angemessenen Preis - auch in abgelegenen und somit wirtschaftlich unrentablen Gebieten - garantiert. Zu den Grundversorgungsrechten gehört bisher der Anschluss an das feste Telefonnetz, der Erhalt des Telefonbuchs, die flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Telefonkabinen und Zugangsmöglichkeiten für Behinderte.
Für die meisten Nutzer, die bereits einen Breitbandanschluss - meist über ADSL - haben, wirkt sich dies kaum aus, denn nur 39.000 der spanienweit 9,5 Millionen Kunden surfen mit weniger als einem Megabit. Für die Anwohner abgelegener Gebiete, die sich noch mit langsamen Einwählverbindungen quälen, ist dies  jedoch ein wichtiger Schritt in die Informationsgesellschaft.

Hoch unrentabel

Die Umsetzung wird für die Regierung allerdings schwierig werden, da sich in der öffentlichen Ausschreibung kaum ein Telefonabieter für dieses hoch unrentable Geschäft interessieren wird. Deshalb wird daraufhin ein Anbieter - bisher immer die marktbeherrschende Telefónica - gesetzlich dazu verpflichtet, diese Versorgung zu übernehmen.
Die verschiedenen Anbieter haben die Initiative angesichts der hohen Kosten bereits scharf zurückgewiesen.





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