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Ausgabe: Nr. 115 vom 21. Juli - 10. August 2010
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Nachkommen von Bürgerkriegs-Exilspaniern können bis 2011 Einbürgerung beantragen

Mäßiges Interesse an Massengräber-Standortbestimmung

Nur acht der insgesamt 17 spanischen Regionen – das Baskenland, Katalonien, Andalusien, Asturien, Kantabrien, Aragón, Castilla-La Mancha und Extremadura – haben das Abkommen mit dem Justizministerium zur Erstellung einer Landkarte der Massengräber aus dem Bürgerkrieg und der Diktatur unterzeichnet.



04.02.2010 - Spanien - Madrid - Im Dezember 2008 hatte die Regierung dieses Kooperationsabkommen angeregt, um die genauen Standorte der Massengräber bestimmen zu können und dadurch zur Erforschung der jüngeren spanischen Geschichte beizutragen sowie den Familienangehörigen der Opfer die Grabstätten genau bezeichnen zu können. Doch nur die sozialistisch regierten Regionen haben Interesse angemeldet.
Madrid, La Rioja, Murcia und Castilla haben das Projekt bereits vor geraumer Zeit abgelehnt.

Einbürgerungsanträge

Hingegen hat sich der Minis­­terrat angesichts der Flut von Einbürgerungsanträgen entschlossen, die Antragsfrist für Nachkommen von Exilspaniern, die aufgrund der politischen Situation ins Ausland flüchten und ihre spanische Nationalität ablegen mussten, bis zum 27. Dezember 2011 zu erweitern. In den spanischen Bürgerämtern sind im Lauf der letzten 12 Monate 161.463 Anträge eingegangen. 95,5 Prozent davon kamen über die spanischen Generalkonsulate in Südamerika und das spanische Generalkonsulat in Miami.





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